Planungs- und Umweltausschuss Löhne, 15.02.2023
- TOP 5: Erstellung eines Fahrradstraßenkonzeptes
- Zustimmung – jedoch unter folgender Ergänzung:
- Es ist nicht erklärlich, warum die Verwaltung die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht bereits – wie zum TOP 2 – in der Sitzungsvorlage darstellt. Dieses erschwert die Prüfung der Vorlage.
- Die qualitativen und und quantitativen Ziele der Einrichtung von Fahrradstraßen in Löhne sind nicht hinreichend bestimmt
-
- Seitens des Imkervereins werden die – auf jeden Fall positiv zu wertenden – Bemühungen als nicht hinreichend angesehen:
- Die Sitzungsvorlage lässt vermuten, dass die Einrichtung von Fahrradstraßen – wenn überhaupt – nur in überschaubarem Umfang (und dieses auch nur schrittweise) in einer noch ungewissen Zukunft (noch nicht erfolgte Konzeptions- und Beratungsprozesse auf Seiten der Verwaltung und verschiedener Gremien) – erfolgen soll.
- Die Einrichtung von Fahrradstraßen dauert zu lange:
- Das Ziel der Begrenzung der maximalen Erderwärmung von 1,5 °C wird verfehlt, wenn die Löhner Bevölkerung nicht signifikant und zeitnah auch im Verkehrssektor die CO2-Produktion reduziert. (Dazu gehört auch der Umstieg vom motorisierten Individualverkehr (PKW, Motorrad etc.) auf emmissionsärmere Alternativen wie das (Elektro-)Fahrrad, den ÖPNV etc.)
- Das verbleibende CO2-Budget bis zur Verfehlung dieser Schwelle beträgt gegenwärtig nur noch knapp ca. 6 1/2 Jahre (Stand 2/2023) (Quelle)).
- Werden auf nur einzelnen der gegenwärtig 717 Straßen der Stadt Löhne (Quelle) Fahrradstraßen ausgewiesen, wird sich das Fahrrad-/PKW-Nutzungsverhalten vermutlich kaum verändern, da sich die Regeln des Miteinanders nur in einem sehr geringen/kaum wahrnehmbaren, vermutlich nicht einmal ein-prozentigem Umfang ändern. (Eine Einrichtung einer Fahrradstraße ist mit hohen rechtlichen Hürden verbunden und wird perspektivisch nur punktuell erfolgen.)
- Entscheidend für den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf CO2-reduzierte/-freie Alternativen wie das Fahrrad ist ein breites Angebot von „Push- and Pull“-Maßnahmen, die einerseits Umstiegsalternativen bieten, indem sie Verkehrsarten attraktiver machen/anziehen (besserer/mehr ÖPNV, bessere/mehr Radwege…als „Pull-Maßnahmen“) andererseits aktiv andere Verkehrsarten in ihrer Attraktivität beschränken (Begrenzung von Stellplätzen für KFZ, Geschwindigkeits- und Nutzungsbeschränkungen,… als „Push“-Maßnahmen ).
- Verschiedene wiss. Untersuchungen (z.B. Veröffentlichung der Uni Kassel,…) zeigen auf, dass die beste Wirksamkeit von Maßnahmen
- nicht von „Pull“-Maßnahmen ausgeht (die bislang prioritär von der Stadt Löhne und dem dortigen Planungs- und Umweltausschuss verfolgt werden)
- wie zum Beispiel
- Ausweisung von Fahrrad-Parallelrouten zum Hauptstraßennetz,
- bessere Radwegebeschilderung
- Verbesserung des Fahrradstellplatzangebots
- Mobilitätsstation Bahnhof
- Verbesserungen im ÖPNV-Angebot
- u.v.m.
- sondern von den KFZ-Verkehrs-beschränkenden „Push“-Maßnahmen
- wie zum Beispiel
- signifikante Streichung / Verteuerung des Stellplatzangebots
- Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten
- PKW-Nutzungsverbote von einzelnen Straßen (z.B. Fußgängerzone)
- Fahrradstraßen
- Einer der wesentlichen Bausteine der vorgenannten „Push“-Maßnahmen ist die Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten. Diesem Baustein sind gegenwärtig jedoch enge gesetzliche Grenzen gesetzt. Die Kommunen können nur in sehr eng begrenzten Bereichen Geschwindigkeitsreduktionen anordnen (z.B. im Umfeld von Schulen, Kindergärten….). Diese punktuellen Maßnahmen reichen jedoch nicht aus, um den vermeintlichen Zeitvorteil bei der Nutzung eines PKWs gegenüber dem Fahrrad zu begrenzen.
- Daher haben sich zahlreiche Städte (429 St. (Stand 5.2.2023)) – geleitet von Bürgermeister von Leipzig- zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ zusammengeschlossen, die die Bundesregierung zu einer entsprechenden Gesetzesanpassung bewegen will. Die Stadt Löhne unterstützt diese Initiative durch eine kostenfreie Erklärung des Bürgermeisters bislang jedoch noch nicht. Eine Gesetzesänderung würde Löhne und anderen Kommunen mehr Flexibilität/ Handlungsspielräume in der städtischen Verkehrsplanung einräumen.
- Wir regen daher an, dass die Stadt Löhne sich ebenfalls den nachstehenden Kernforderungen im Rahmen der Initiative anschließt und eine entsprechende Erklärung gegenüber der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ abgibt.
- „1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.
- 2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
- 3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
- 4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neuregelung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.“
- Wir regen ergänzend an, alternativ die Ausweisung von „Fahrradzonen“ zu prüfen, da diese im Gegensatz zu einer eher kleinräumigen Ausweisung einer Fahrradstraße -ähnlich einer „Tempo 30-Zone“ eher eine flächenhaften Ausprägung und damit breite Wirksamkeit im Sinne einer Verkehrswende hat. Die Anordnungsvoraussetzungen einer „Fahrradzone“ unterliegen zudem stärker dem Ermessen einer Kommune. Details dazu können in einer ähnlichen Sitzungsvorlage zum Verkehrsausschuss der Nachbarkommune Herford eingesehen werden. Es ist zu prüfen, in wieweit im Anordnungsverfahren vorausgehende Untersuchungen und Beschlüsse fehlen und einzuholen sind.
- Auf vielen städtischen Anliegerstraßen ist gegenwärtig ein Überholen von Fahrradfahrern ohne Verletzung der Regeln der StVO ohnehin nicht möglich, da diese eine Fahrstreifenbreite von weniger als 4,75 m aufweisen (1 m Breite d. Radfahrers, 1,5 m Mindestabstand Radfahrer/PKW beim Überholen, 2.25 m Breite d. PKW). Eine entsprechende Ausweisung würde dem Radfahrer jedoch von Seiten der Kommune signifikant „den Rücken stärken“ und einen Beitrag zur Attraktivität des Netzes und der verbesserter Sicherheit bieten.
- TOP 7: Durchführung einer Sanierungskampagne in ausgewählten Quartieren der Stadt Löhne
- Kenntnisnahme
- Aktuell sind in Löhne 399,4 ha Fläche mit Gebäuden bebaut (Quelle: ALKIS-Daten, 11.2.2023). Das ausgewählte Quartier zur Sanierungskampagne weist eine mit Gebäudegrundrissen bebaute Fläche v. rd. 19,8 ha auf. Die Sanierungskampagne umfasst somit nur knapp 5 % der in Löhne bebauten Fläche.
- Zu prüfen ist, in wieweit die Kampagne ausgeweitet werden kann: UNO- Generalsekretär Guterres forderte z.B. in seiner Abschlussrede zur Weltklimakonferenz COP27 maximale Anstrengungen jedes Einzelnen („[…] Jeder Einzelne von uns muss jeden Tag in den Schützengräben kämpfen. […]“) oder in seinem Statement zum Beginn der COP27 „[…] Wir befinden uns im Kampf unseres Lebens.[…]“ Eine Sanierungskampagne bei nur knapp 5 % der Gebäudefläche wird diesem Anspruch nicht gerecht.