Planungs- und Umweltausschuss Löhne, 19.04.2023
- TOP 2: Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und CDU vom 04.03.2023, hier: Einrichtung einer Fahrradstraße im Rahmen des städteplanerischen Gesamtkonzepts
- TOP 3: Radschnellweg OWL, Abschnitt 2: Löhne – Bad Oeynhausen
hier: Vorstellung des aktuellen Entwurfs
- Kenntnisnahme
- keine Vorab-Prüfung möglich, da in der Sitzungsvorlage keine Planunterlagen etc. hinterlegt sind
- TOP 4: Information zu Veränderungen und der Kostenentwicklungen im ÖPNV
- TOP 5: Maßnahmen und Tätigkeiten des Klimaschutzmanagements seit Juni 2022
- Kenntnisnahme des Tätigkeitsberichts des engagierten Mitarbeiters
- TOP 6: European Energy Award, hier: Vorstellung der Projektliste
- Kenntnisnahme
- Rückfragen:
- partiell werden zu den Handlungsfeldern bzw. den jeweils zugeordneten Unterpunkten keine Umsetzungszeitpläne genannt: Lassen sich die Fertigstellungsziel-Jahre präzisieren?
- im Handlungsfeld 2 wird die energetische Sanierung aller Wohnstadtgebäude auf mind. KFW 75-Standard bis 2040 angestrebt.
- TOP 7: Projekt zur Förderung von Baumpflanzungen auf Privatgrundstücken, hier: Beschluss Förderrichtlinie für Baumpflanzungen auf Privatgrundstücken
- Zustimmung, jedoch mit dem Antrag, die Liste der bestellbaren Baumarten nicht nur auf heimische Baumarten zu begrenzen
- Begründung: In Löhne sind 9.663 Flurstücke (mit einer Größe v. <=3.000 m²) mit Wohngebäuden bebaut (Mittelwert 897 m²/Flurstück mit Wohngebäude, Median 790 m²/Flurstück m. Wohngeb.; Mittelwert 141 m²/Wohngeb., Median 125 m²/Wohngebäude). Diese Flurstücke haben unter Berücksichtigung erforderlicher Grenzabstände zu Nachbar-Flurstücken und dem Wunsch vieler Hausbesitzer teilweise besonnte Garten- und Hausbereiche zu behalten nur beschränkte Möglichkeiten, heimische Gehölze zu pflanzen. Diese sprengen die verfügbaren Größendimensionen. Die Liste der Stadt trägt diesen Herausforderungen durch ein breites Obstbaumsortiment (35 Wahlmöglichkeiten), aber ein zu knappes-Nicht-Obstbaum-Sortiment (lediglich 5 Wahlmöglichkeiten) Rechnung. Letztes ist auszuweiten, falls es vom Gartenbesitzer gewünscht ist, keinen Obstbaum zu pflanzen. Das heimische Baumsortiment ist hinsichtlich der in kleinen Gärten realisierbaren Größendimensionen begrenzt. Aus diesem Grund hat die Verwaltung vermutlich in der als Liste heimischer Arten genannten Aufstellung bereits -trotz anderslautender Aussage – streng genommen 40 % nicht in Löhne heimische Arten (Sorbus aria und Crataegus prunifolia) aufgenommen.
- Es gibt zahlreiche andere kleinere / mittelgroße Baumarten, zu Teil mit hohem Garten- (Zier-) und manchmal Insektennährwert, die es ebenfalls attraktiv(er) erscheinen lassen, diesen im Garten zu pflanzen.
- Im Rahmen des Klimawandels ist zu erwarten, dass sich die Standortbedingungen signifikant ändern und heimische Gehölze perspektivisch nicht mehr „funktionieren“, da längere Trockenphasen, Hitze etc. zu erwarten sind. Daher gilt es, eine größere Risikostreuung durch breitere Artenwahl (auch aus anderen Regionen) vorzunehmen um die Löhner Gärten mit höherer Sicherheit „grün“ zu halten. Es besteht die wahrscheinliche Perspektive, dass die biologische „Heimat“ im Klimawandel die geographische Heimat verlässt. Insofern sollte der „Heimat“-Begriff weiter gefasst wird.
- Die Verwaltung setzt selbst an anderer Stelle (s. TOP 8 – Nachpflanzungen) verbreitet auf Nicht-heimische Arten. Insofern ist die Zielsetzung, ausschließlich heimische Arten einzufordern zu wollen, vor dem Hintergrund, dass die eigenen Fachleute heute anderes agieren, wenig plausibel.
- Wir regen an, ergänzend kronenvolumensbegrenzende Schnitte (Kappungen) in den Förderbedingungen zu untersagen, da dadurch anderenfalls wichtige Zielsetzungen der Pflanzmaßnahmen nicht erzielt werden können und zudem nicht guter fachlicher Praxis entsprechen.
- Wir regen an, Rats- sowie Planungs- und Umweltausschuss-Mitglieder und enge Angehörige von der Inanspruchnahmemöglichkeit der Förderung auszunehmen.
- Wir regen an, hoch empfindliche Apfelsorten aus der Auswahlliste zu streichen (Ingrid Marie (Krebs), Melrose (Klima), Alkmene (Krebs, Kragenfäule, Feuerbrand…)…)
- Aus der Förderbedingungen wird nicht ersichtlich, dass die Verwaltung die Adressen der Baumeigentümer dauerhaft in einem Kataster (GIS-Datenbank) speichert, um diese Pflanzung (und ggf. andere Ersatzverpflichtungen – s. TOP 8) über >= 20 Jahre nachzuhalten. Wir regen an, diese Datenschutz-Frage zu ergänzen.
- Hinweis: Als Begründung zum Vorhaben wird prioritär die positive Wirkung von Bäumen auf die Eingrenzung des Klimawandels angeführt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein sehr alter Apfelbaum (mit 40 cm (15“) Stammdurchmesser und 10 m (50′) Höhe) nach Jahrzehnten ein Gesamtgewicht von rd. 900 kg erreicht (Quelle). Dieses bedeutet, dass er in vielen Jahrzehnten in der Summe nur ca. 1,65 t CO2 speichern kann (Quelle). Der durchschnittl. CO2-Fußabdruck eines Menschen in Deutschland beträgt ggw. ca. 10,8 t/Jahr (Quelle). Damit kompensiert der Baum (bis zu seinem Ende auf dem Kompost oder im Kamin) in seiner gesamten Lebensspanne temporär den CO2-Fußabdruck, den ein Mensch in Deutschland in 1,8 Monaten (eine vierköpfige Familie in knapp 2 Wochen) hinterlässt. Bei der Pflanzung würde der ca. 3-4 kg schwere und 6 Jahre alte Baum (Quellen; s.o.) 5,5 kg bis 7,5 kg CO2 gespeichert haben (Quellen s.o.) – also binnen 6 Jahren die Menge, die ein Deutscher binnen nur rd. 5 Stunden seines Lebens durchschnittlich produziert. Dementsprechend sind von dieser Aktion keine Klima-„Wunder“ zu erwarten. Grundsätzlich sind Baumpflanzungen aus vielen Gründen zwar durchaus sinnvoll, jedoch sollte dabei nicht vergessen werden, dass sie ein häufig überschätztes Werkzeug zur Begrenzung des Klimawandels sind. Einsparungen im CO2-Fußabdruck durch Änderung des Lebensstils sind wesentlich effektiver und auch in diesem Gremium prioritär zu fokussieren.
- Es besteht das Risiko eines Rebound-Effektes, bei dem die vermeintliche CO2-Kompensation durch den neuen Baum im eigenen Garten den Grundstücksbesitzer dazu bringt an anderer Stelle weniger auf CO2-Einsparungen zu achten und ggf. unter dem Strich mehr CO2 produziert als vor der Pflanzung. Daher regen wir an in der öffentlichen Kommunikation dieses Vorhaben eher als Beitrag zur Durchgrünung Löhnes oder Maßnahme zur Förderung von Insekten zu kommunizieren.
- TOP 8: Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Löhne, hier: Information des Planungs- und Umweltausschusses gemäß § 13 der Satzung über die Fällgenehmigungen im Jahr 2022 im öffentlichen sowie im privatem Bereich
- Kenntnisnahme
- wir bitten um Auskunft, in wieweit / ob die Verwaltung die Kompensationsverpflichtungen dauerhaft nachhält
- TOP 9: Statistik – Entwicklung der Baugenehmigungen in den Jahren 2021 und 2022
- TOP ???: Antrag der Fraktion Die Linke vom 07.03.2023, hier: Überbrückung der Einmündung Quellental im Verlauf der Bünder Straße
- Zustimmung (d.h. Ablehnung des Antrages der Linken, da die Verwaltung plausibel dargelegt hat, dass die Realisierung nicht machbar ist)
- wir bleiben bei unseren Positionen zum Thema gem. TOP 3 des PUA v. 24.11.2022