• TOP 2: Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und CDO v. 4.3.23 zur Errichtung einer Fahrradstraße mit der Streckenführung Badeweg, Glockenbrink, Niederweg und Am Kreuzkamp
    • a) Zustimmung zur vollst. Untersuchung der Streckenführung im Fahrradstraßenkonzept
    • b) Zustimmung zur vorübergehenden Aufstellung von für Fahrradfahrer durchlässigen Absperrpfosten als Zufahrtsbeschränkung für den KFZ-Verkehr
  • TOP 3: Antrag der SPD-Fraktion v. 15.3.23 wg. Förderung von Fahrradparkhäusern an Bahnhöfen, hier: Teilnahmebestätigung am Interessenbekundungsverfahren
    • Kenntnisnahme
  • TOP 4: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102/D der Stadt Löhne „Gewerbegebiet Großer Kamp östlich der B 611“
    • Ablehnung: Gründe s. unsere Positionen im Planungs- und Umweltausschuss v. 24.11.22
      • grundsätzlich
        • Verlust hochwertiger Ackerböden, die im Klimawandel wegen zunehmender Ertragsrisiken immer wichtigere Funktionen für die Nahrungsmittelversorgung übernehmen werden
        • Verlust von natürlichen Versickerungsmöglichkeiten und Grundwasserbildungskapazitäten. Anstrengungen zur Erhaltung der Wasserversorgung werden auch in Hinblick auf den Klimawandel immer wichtiger.
        • Verlust von potentiellen Habitatfunktionen (insbesondere f.d. Fledermäuse, die in der angrenzenden Nachbarschaft selbst im NRW-Vergleich in außergewöhnlicher Artendichte vorkommen)
        • Widerspruch zu anstehenden Planungskonzeptionen des in Aufstellung befindlichen Regionalplanes
        • Beeinträchtigung des angrenzenden Waldbestandes
        • Beeinträchtigung lokalklimatischer Funktionen (Kaltluftentstehung….)
        • Begrenzung der Freiraum- und Erholungsfunktionen durch Wachstum von Siedlungsflächen in die freie Landschaft
        • der Neubau und Betrieb von Gebäuden fördert unter den gegenwärtigen Bedingungen den Klimawandel. Aufgrund des akuten Handlungsbedarfes an dieser Stelle wird eine Unterstützung / Neuausweisung klimaschädlicher menschlicher Tätigkeit als nicht zielführend betrachtet
      • der Entwurf des B-Planes weist im Textteil signifkante fachliche Mängel hinsichtlich der Grün-Festsetzungen auf, die zu korrigieren sind
        • die geforderten „autochtonen“ Gehölze sind in den beschriebenen Qualitäten nicht im Handel erhältlich. Die Forderung ist ersatzlos zu streichen
        • die Forderung nach „heimischen“ Gehölzen wird den prognostischen Standortbedingungen (hoch versiegelter (ggf. basischer), arider Standort; zu erwartender Klimawandel) nicht / nur in Teilen gerecht. Statt dessen sollten vielmehr für diese Standorte bewährte Arten („geeignete“ Arten der GALK-Straßenbaumliste der jew. aktuellen Fassung) eingefordert werden
        • die Artenliste weist Arten von Sumpf-und Moorstandorten auf, die mit Sicherheit nicht funktionieren werden und das angestrebte Begrünungsziel nicht erreichen (Bsp. Rhamnus, Betula pub., Salix, Myrica,…). Auch weitere empfindliche Arten wie Kastanie,…. sollten nicht Gegenstand der Artenliste sein. Alternativ sind „geeignete“ Arten der GALK-Straßenbaumliste der jew. aktuellen Fassung vorzugeben (die im Übrigen ständig neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst wird) und daher im Klimawandel die notwendige Flexibilität gegenüber einer starren städt. Artenliste aufweist.
          • 40% der Baumarten der städt. Baumartenliste sind nach GALK-Straßenbaumliste (Gartenamtsleiterkonferenz) nicht geeignet (10 St) oder wurden – vermutlich aus Abwegigkeit der Artenwahl – erst gar nicht getestet (8 St.).
          • weitere 37 % der Liste (17 St.) sind nur mit Einschränkungen geeignet
          • lediglich 20 % der Arten (9 St) sind (gut) geeignet
          • bei einer Art liegt das Bewertungsergebnis nicht vor
          • viele „geeignete“ Arten und Sorten der GALK_Straßenbaumliste tauchen in der städtischen Liste nicht auf
        • die Artenliste umfasst Bäume 3. Ordnung (Kleinbäume, Großsträucher), die das erwartete Begrünungsziel (Überstellung von jeweils 10 Parkplätzen, kleinklimatische, gestalterische, ökologische Aufwertung) nicht im Ansatz erreichen werden. Alternativ sind Arten vorzugeben, die eine Mindesthöhe von 12 m o.ä. gem. GALK-Straßenbaumliste der jew. aktuellen Fassung aufweisen
        • es fehlen vollständig Vorgaben zur Verhinderung von kronenvolumensbegrenzenden Schnitten
        • die Ausnahmevoraussetzungen …
          • für die Verwendung von Säulen-Bäumen
          • für den Ersatz von Hecken durch Hochstämme
          • …sind näher zu spezifizieren.
        • kleinkronige, Kugel-, Säulen- und Trauer-Sorten von Gehölzen sind zu vom Grundsatz her zu untersagen
        • die Vorgabe der Satzung, 3-5 Pflanzen gleicher Art in Gruppen in Hecken zusammen zu pflanzen, ist zu kleinteilig. Besser wäre die Verwendung von 10er Gruppen, um auch schwachwüchsigen Arten eine Chance zu geben
        • die Vorgabe der Satzung, alle 7 m einen Überhälter in Hecken zu pflanzen, wird als zu eng angesehen, da dieses eine Ausdunklung und ggf. Ausfall der darunter gepflanzten Sträucher bedeutet
        • die Detaillierungstiefe der Vorgaben zum einzubauenden Wildschutzzaunes erscheint überzogen (ein Verweise auf eine Mindesthöhe sollte ausreichen)
        • statt des Hinweises „[…] Pflanzgruben sollten Anschluss an den aufgelockerten Unterboden haben […]“ ist in der Satzung „sollten“ durch „müssen“ zu ersetzen, da ansonsten Staunässe etc. begünstigt wird
  • TOP 5: Bebauungsplan Nr. 220/A der Stadt Löhne „Feuerwehrgerätehaus am Tichelbrink“ sowie 13. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
    • Zustimmung, jedoch unter Beantragung der Beseitigung fachlichen Mängel der „grünen“ Festsetzungen analog der Stellungnahme zum TOP 4
    • ergänzend sind die Festsetzungen hinsichtlich der „Umgrenzung v. Flächen zum Anpflanzen v. Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ fachlich zu überarbeiten
      • Pflegeerfordernisse und die natürliche Größenentwicklung von Gehölzen wurden bei der Ausweisung einer 3 -reihigen Wildgehölzhecke auf einem 3 m breiten Pflanzstreifen nicht berücksichtigt.
  • TOP 6: ISEK – Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept für die Innenstadt von Löhne, hier Ergänzung „Fachbeitrag Soziales“ und „Fachbeitrag Klima“
    • Zustimmung