• TOP 2: Fortschreibung integriertes Klimaschutzkonzept (FIK), hier: Vorstellung und Präsentation des Abschlussberichts als Entwurf
    • Zustimmung, jedoch folgende Hinweise / Bitten um Korrekturen:
      • der Entwurf zeigt die Unterschiede zwischen Treibhausgas- und (weitergehender) Klimaneutralität auf (S. 6) . Geprüft wurden im Entwurf Maßnahmen im Lichte der Erzielung einer THG-Neutralität. Zu prüfen ist, ob in zukünftigen Fortschreibungen angesichts der gegenwärtigen Meldungen über den Status und Modellperspektiven von Klimawandelszenarien nicht statt dessen Maßnahmen am Ziel der Klimaneutralität gemessen abgeprüft werden sollten.
      • gem. des Entwurfes des Abschlussberichtes (s. S. 9 der Quelle) belaufen sich die durchschn. Treibhausgasemmissionen (THG-E.) ca. 7,66 t CO2/(Löhner*Jahr).
      • dabei entfallen mehr als 1/3 der Emissionen auf den Verkehrssektor(S. 10). Der Entwurf der FIK zeigt im Maßnahmenkatalog (S. 18) hinsichtlich des Verkehrssektors über den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur/ Umstellung auf e-Mobilität hinaus keine weiteren Maßnahmen auf (z.B. Maßnahmen zur Reduktion des Verkehrsaufkommens, Maßnahmen zum Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen (ÖPNV, Rad, Fuß)). Hier ist unseres Erachtens nachzuschärfen. Wie passen Beschlüsse der Stadt (Fahrradstraßenkonzept, Stellplatzsatzung,…) in dieses Ziel – obwohl die Stadt an dieser Stelle (im Gegensatz zu Einflüsse auf privates Verbrauchsverhalten (wo weitgehend ausschließlich städtische Beratungsangebote als Handlungsoptionen angeregt werden)) deutliche Handlungsoptionen bestehen?
      • etwa je ein weiteres Drittel der Emissionen entfallen auf Haushalte sowie Gewerbe/Handel/Dienstleistungen/Industrie. Wie passen Ausweisungen zusätzlicher Bauflächen (mit verbundenen Emissionen zum Bau, Ausstattung und Betrieb etc. der Gebäude) in die Ziele einer möglichst schnellen THG-Reduktion? Gibt es weitergehende städtische Optionen zur Lenkung des Verbrauchsverhaltens (Stadtwerke – s.u.)?
      • Ferner werden auf Seite 17 des Entwurfes der FIK mögliche Absenkpfade im Lichte unterschiedlicher Zielerreichungspfade aufgezeigt. Es werden z.B. die Pfade zu einer unterschiedlich wahrscheinlichen Einhaltung eines 1,5 °C Erderwärumungszieles vorgestellt. Wie lassen sich diese Pfade im Hinblick auf die Meldung, dass die Schwelle 2023 bereits erreicht wurde (Quelle) bewerten?
      • Auf S.18 des Entwurfes der FIK wird von einem Zielszenario von installierter Photovoltaik bis 2045 (in ca. 21 Jahren) in einer Größenordnung von ca. des 17-fachen des gegenwärtigen Gesamtbestandes in Löhne anvisiert. Dieses bedeutet, dass nun jährlich fast die Gesamtleistung der in den vergangenen Jahrzehnten installierten PVA-Flächen hinzukommen müssten. Ist dieses – auch in Hinblick jüngst gekürzter, städtischer Fördertöpfe realistisch?
      • die Stadt sieht gem. Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164/A der Stadt Löhne „Wohngebiet südlich der Ellerbuscher Straße im Bereich zwischen Diekweg und Andersenstraße – nordöstlicher Teilbereich“ keine wesentlichen Auswirkungen der Dachflächenform- und -ausrichtung auf das PVA-Potential. Schätzt der Gutachter das ebenso ein?
      • Das Ziel-Szenario des Entwurfes geht von einer Ausweisung von Freiflächen-PVA auf ca. 1,3 % des gesamten Löhner Stadtgebiets (s. S. 13 unten). Dieses bedeutet eine Größenordnung von ca. 77,3 ha (Zubau v 3,7 ha/Jahr). Dieses entspricht einer Gesamtfäche von rd. 880 m x 880 m. Dieses entspricht der durchschnittlichen Größe von ca. 2 landwirtschaftlichen Betrieben in NRW (Quelle). Ist das realisitisch ?
      • Eine der Handlungsoptionen ist der Ausbau der E-Lade-Infrastruktur in der Stadt Löhne. Entsprechendes wurde am 25.11.21 im Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Löhne beschlossen. Wie ist Sachstand hinsichtlich der Umsetzung?
      • im Konzern „Stadt“ bestünden ggf. hinsichtlich der Sparte „Stadtwerke“ Lenkungsoptionen hinsichtlich der Preisgestaltung und Mischungszusammensetzung klimaschädlicher Energien. Diese werden im Entwurf der FIK nicht genannt. Welche Gründe dafür gibt es?
      • Der Entwurf der FIK strebt auf S. 46 (M. 4.3) die Schaffung natürlicher Senkungsleistungen an. Die Senkungsleistungspotentiale werden unseres Erachtens überschätzt:
        • Feuchtgebliete / Moore mit Wiedervernässungspotential gibt es in Löhne nicht / in kaum relevanter Größe
        • Wälder müssten die THG-Emissionen von ca. 7,66 t CO2/(Löhner*Jahr) (S. 9) kompensieren. Das größte (langfristige) Potential bieten Neuanpflanzungen von Wäldern. Ein CO2-Speicherpotential wird u.a. mit 10-12 t/(ha*Jahr) angegeben (Quelle) / andere Quellen sprechen sogar nur von 6-8 t CO2 / (ha*Jahr) . Dieses entspricht somit dem CO2-Ausstoß von 1,4 bzw. (0,8 bis 1) Löhnern. In Löhne gibt es rd. 3.143 ha landwirtschaftliche Fläche. Würde man also theoretisch alle Acker- und Grünlandflächen aufforsten, könnten einmalig 31,4 bis 37,7 Tsd t/CO2 pro Jahr (bzw. kompensiert werden. Dieses entspricht dem CO2-Ausstoß von rd. 4.100 bis 4.900 (bzw. rd. 2.500 bis 3.300) Löhnern. Dieses entspricht einem Anteil von nur 10 – 12 % (bzw 6-8%) der Löhner. Dabei wären aber alle Anbauflächen für Nahrungsmittel verloren. Insgesamt ist das eigentumsrechtliche Verfügbarkeitspotential zudem sehr gering und die Herrichtungskosten hoch. Insofern erscheint diese Maßnahme des Entwurfes der FIK als wenig geeignet, um signifikant zu wirken. Zudem werden Wälder in Absterbeprozessen durch Klimaextreme/Krankheiten/Schädlinge… wieder zu CO2-Quellen und alle vorherigen Senkeneffekte wären in aller Kürze verloren…..
        • hinsichtlich des Unterpunktes „Forstwirtschaft“ wird eine möglichst geringe Waldbewirtschaftung und Anpassung zu einem klimaresilienten Wald hin empfohlen. Unter diesem Stichpunkt gibt es diverse fachliche Mängel im Gutachten:
          • geringere Holzeinschläge bedeuten nicht automatisch eine erhöhte Klimaschutzleistung, da (Quelle 1, Quelle 2)…
            • unbewirtschaftete Wälder irgendwann eine CO2-Speicher-Sättigung erreichen (der Holzvorrat wächst nicht unendlich). Die größte Spreicherleistung können daher nur heranwachsende Wälder (vor Erreichen eines Speicherklimaxes) erreichen.
          • aus bewirtschaften Wäldern Holz entnommen und in langlebigeren Produkten (Möbeln, Gebäudekonstruktionen, uvm,.) gespeichert wird oder
          • es bei der Verbrennung fossile Energieträger substituiert. (Eine Verbrennung fossiler Energieträger reichert die Summe verfügbaren Kohlenstoffs im Kohlenstoffkreislauf der Erde an (Öl, Gas,… sind nicht Teil des planetaren Kohlenstoffkreislaufs), die Verbrennung von Holz ist dagegen weitgehend CO2-neutral, da das CO2 bereits (als Holz oder verrottend oder verbrennend) Gegenstand des planetaren Kohlenstoffkreislauf ist.
          • zudem vergrößert das bei reduzierter Bewirtschaftung reduzierte Holzangebot am Markt Transportaufwände (und CO2-Freisetzungen) gegenüber der Verwendung aus heimischen Quellen.
        • Eine Anpassung der Artenzusammensetzung im Wald (durch Nachpflanzung / Förderung klimastabilerer Baumarten) wird sich durch natürliche Prozesse (im unbewirtschafteten Wald) angesichts der ggw. prognostizierten Klimawandelgeschwindigkeit nicht in vertretbarer Geschwindigkeit einstellen. (Natürliche Wanderungsprozesse von Arten dauern sonst Jahrdausende, bei Artbildungen von Bäumen spricht man ein hunderttausenden von Jahren bzw. Jahrmillionen). Insofern empfielt sich eine Bewirtschaftung der Wälder zur Steuerung der Artenzusammensetzung hin zu klimastabileren Wäldern.
        • der Wald-Gesundheitzustand ist gegenwärtig sehr schlecht (Quelle). Wie am Beispiel des starken Börkenkäferbefalls im Nadelholz oder starken Schäden an Buchen etc. infolge von ungewöhnlicher Trockenheit/Wärme in den vergangenen Jahren erkennbar war, können Wälder durch Absterbeprozesse (Verrottung, Verwertung) des schnell CO2-Quellen im großen Stil werden. Von daher wäre es fatal auf Wälder… als Kohlenstoffsenke zu setzen.
  • TOP 3: 16. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes
    • Kenntnisnahme
  • TOP 4: Statistik – Entwicklung der Baugenehmigungen in den Jahren 2021 bis 2023
    • Kenntnisnahme
  • TOP 5: Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Löhne, hier: Information des Planungs- und Umweltausschusses gemäß § 13 der Satzung über die Fällgenehmigungen im Jahr 2023 im öffentlichen sowie im privaten Bereich
    • Kenntnisnahme