Planungs- und Umweltausschuss Löhne, 20.6.2024
- TOP 2: Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zum Haushalt 2024 vom 28.02.2024. Hier: Prüfung der Baumschutzsatzung, Änderung der Festsetzungen des §7 bezüglich der Anzahl der nachzupflanzenden Bäume je nach Umfang des zu fällenden Gehölzes
- Ablehnung. Gründe:
- Anzahl Ersatzbäume:
- die Festsetzung von mehr als einem Ersatzbaum für einen gefällten Baum führt potentiell zu signifikanten Beeinträchtigungen der Grundstücksnutzung durch langfristige Verschattung. Perspektivisch werden Grundstücke „bewaldet“
- die (heutigen) Grundstücksgrößen und erforderlichen Grenzabstände nach Nachbarschaftsrecht geben sinnvolle Pflanzstandorte ggf. nicht her
- der Bürger würde ggf. erwägen, heranwachsende Bäume vor Erreichen von Grenz-Stammumfängen zu fällen
- Artenwahl:
- die Beschränkung der zulässigen Arten für Ersatzbäume (§7) auf heimische Arten
- schränkt die privaten Gestaltungsabsichten zu stark ein
- nimmt keine Rücksicht auf zu erwartende klimatische Standortveränderungen und begrenzte Anpassungsfähigkeiten von Gehölzen
- Hinweise:
- bei der Bemessung von Ersatzgeldern sind zusätzlich die Kosten für Ankauf und Unterhaltung der erforderlichen Grundstücke zu bemessen
- ungeeignet ist die Festsetzung in §3 (2), dass mehrstämmige Bäume geschützt sind, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm erreicht. So können schnell vieltriebige Kleinbäume / Großsträucher bei enger Auslegung der Satzung potentiell ungewollt in die Satzungsgeltungsbereiche hineinwachsen (Hasel, Traubenkirsche, Blutpflaume, Felsenbirne). Wir empfehlen, einen Mindest-StD eines Stämmlings festzusetzen.
- unter §4(3) empfehlen wir, den Raum des Wurzelbereiches (beispielsweise nach DIN 18920) zu konkretisieren.
- dabei empfehlen wir, unter §4 (3) h den Punkt des Befahrens oder Ablagerns von Materialien im unbefestigten Wurzelbereich zu ergänzen
- zu §5(3) bitten wir um Angabe der Verwaltung in welcher Häufigkeit und finanziellem Umfang der Absatz zum Tragen kommt
- sollte die Satzung wie verwaltungsseitig vorgeschlagen beschlossen werden, ist unserer Ansicht nach in §9(1) das Wort „mindestens“ vor „Ersatzbaum“ einzufügen, um keine Widersprüche im Satzungstext zu generieren
- wir bitten um Erläuterung, warum in §9(5) die Verpflichtungen des Eigentümers auf die Höhe des Ersatzanspruches gegenüber Dritten begrenzt werden. Müssten sich nicht entsprechend die Ersatzansprüche gegenüber dem Dritten mindestens an der Höhe der Verpflichtungen des Eigentümers gegenüber der Stadt bemessen?
- in § 10 regen wir an, den Satzbau dahingehend zu verändern, dass der Text lautet „….nach angemessener Vorankündigung Grundstücke des Eigentümers […] zu betreten“
- es ist ein Kataster über die Ersatzbäume zu führen, da junge Bäume ansonsten schwer / nicht in ihrer Bestandserhaltung dokumentiert / überprüft werden können. Wir bitten um Angabe, ob so ein Kataster (ab wann) verwaltungsseitig geführt wird und wie Nachkontrollen durchgeführt werden.
- Defizite im Handeln der Stadt
- Vor dem Hintergrund dass es große Defizite im Handeln der Stadt hinsichtlich der Pflanzung von Bäumen gibt, erscheint es nicht angemessen, vom Bürger mehr oder ersatzweise Pflanzungen zu verlangen, die selbst nicht umgesetzt werden. Stichpunkte dazu wären beispielsweise
- (zeitliche) Defizite in der Nachpflanzung von Baumausfällen
- Bebauungsplan „148 – „Gewerbegebiet südöstlich der Koblenzer Straße“ (nebst Änderungen“): Ca. 85 % der flächenhaften, von städtischer Seite zu realisierenden Kompensationsmaßnahmen (ca. > 4,7 ha) wurden (auch rd. 30 Jahre nach Inkrafttreten der Satzung / Realisierung Bebauung) nicht realisiert, aber rd. 98 % der Eingriffe durch Gewerbe- und Verkehrsflächen wurden bereits in Kenntnis dessen genehmigt und abgenommen. Festgesetzte Baumpflanzungen (rd. 70 St.) im Straßenraum Gewerbestraße“ fehlen in der Umsetzung zudem quasi komplett.
- Im B-Plan 115 „Wohngebiet südlich der Straße Auf der Hude“ im Stadtteil Löhne – Bahnhof, Gohfeld“ wurden ca. 81 St. Bäume von insgesamt 119 auf privaten Flächen festgesetzten Bäumen NICHT realisiert oder zwischenzeitlich abgesägt. D.h. 2/3 der Bäume fehlen. Hier gibt es offensichtlich Defizite in der Bauabnahme und Nachkontrollpraxis der Verwaltung
- Im B-Plan 226 – „Sondergebiet Bildungseinrichtung und Beherbergung Schützenstraße“ im Stadtteil Obernbeck gab es bereits in der Planungsphase deutliche Hinweise auf konzeptionelle Konflikte mit Baumschutzfragen. Bei der Umsetzung des Vorhabens sind die erwarteten Konflikte auch eingetreten. Gegenmaßnahmen wurden von Seiten der Verwaltung trotz entsprechender Hinweise nicht eingeleitet.
- TOP 3: ISEK – Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept für die Innenstadt Löhne, hier: Vorplanung zum Bahnhofsvorplatz
- TOP 4: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 225 der Stadt Löhne „Wohnbebauung Brinkstraße“, hier: Beschluss zum Investorenauswahlverfahren
- Zustimmung
- Wir regen an, auf S. 3 unter „Eigene Wärmeplanung/ Nahwärmekonzept“ die Begrifflichkeit weiter zu fassen und die mit „Energiekonzept“ o.ä. zu beschreiben, um das Thema „Stromerzeugung/Verwertung“ breiter zu inkludieren
- TOP 5: Bebauungsplan Nr. 220/A der Stadt Löhne „Feuerwehrhaus am Tichelbrink“ sowie 13. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren, hier: a) Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, b) Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung und der parallel durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, c) Satzungsbeschluss sowie Beschlussfassung über die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Zustimmung. Wir bitten, jedoch die nach wie vor bestehenden fachlichen Mängel der „grünen“ Festsetzungen entsprechend unserer Positionierung in der vorangegangenen Beratung am 20.6.23 (s. dort. TOP (4+)5) zu bereinigen
- ergänzend sind die Festsetzungen hinsichtlich der „Umgrenzung v. Flächen zum Anpflanzen v. Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ fachlich zu überarbeiten
- Pflegeerfordernisse und die natürliche Größenentwicklung von Gehölzen wurden bei der Ausweisung einer 3 -reihigen Wildgehölzhecke auf einem 3 m breiten Pflanzstreifen nicht berücksichtigt.
- TOP 6: Fahrradstraße im Bereich Hochstraße, hier: Beschluss Variante und Stellung Förderantrag
- Ablehnung. Analog zu unserer Positionierung am 11.4.24 halten wir das Kosten-/Nutzen-Verhältnis insbesondere bei den Varianten 3+4 für nicht angemessen. Die Varianten 1(+2) scheinen nach unserer Interpretation der Vorlage straßenverkehrsrechtlich nicht zulässig zu sein, wobei bei „1“ ein vertretbares Kosten-/Nutzen-Verhältnis gesehen wird
- TOP 7: Baumpflanzungen in der Stadt Löhne -Typisierung von Standorten mit zukunftsorientierter Baumartenauswahl aus dem gesamt europäischen Herkunftsraum auf der Grundlage der Galkliste (heimisch bzw. europäisch heimisch)
- Ablehnung. Gründe:
- die Änderungsvorschläge werden als nicht weitgehend genug eingeschätzt. Je nach Klimawandelszenario wird für Deutschland bis 2100 im Niedrigemissionsszenario eine Temperaturerhöhung v. + 0,9–1,6 °C und + 3,0–4,7 °C im Hochemissionsszenario prognostiziert. (Quelle). Da die Temperaturerhöhungen des Niedrigemmissionszenarios bereits heute weitgehend erreicht wurden, ist kaum damit zu rechnen, dass dieses Szenario auch 2100 realistisch ist. In den erwarteten Temperatursteigerungen (und Niederschlagsänderungen) im Hochemmissionsszenario können insbesondere die heimischen Gehölze aufgrund ihrer biologischen / genetischen Ausstattung nicht (zufriedenstellend) überleben. Eine Beschränkung der Artenwahl auf heimische / europäische Gehölze in zukünftig immer herausfordernden Standortbedingungen läuft damit dem Ziel eines Erhalts / einer Vermehrung von Grün in der Stadt zuwider.
- zudem werden dem Bürger und der Verwaltung wertvolle (außereuropäische) Arten zur Garten-und Straßenraumgestaltung genommen
- wir bitten um Erläuterung, warum in der Bauweise des Typs 2 (Grüner Randstreifen am Straßenrand) trotz gewachsenem Boden ein 12m3-Substrateinbau vorgenommen wird, obwohl der gewachsene Boden eigentlich ausreichend leistungsfähig ist und ein hinreichendes Wurzelvolumen aufweist. Dieses erscheint eine kaum begründbare Steuergeldverschwendung zu sein. Lediglich im Zuge von frischen Neubaumaßnahmen und mangelhaftem Aufbau des Straßenkörpers (Verdichtungen, Kalkungen,….) könnte dieses in der Einzelfallbetrachtung angezeigt sein.
- TOP 8: Radschnellweg OWL, Abschnitt 2: Löhne – Bad Oeynhausen, hier: Sachstandsmitteilung
- Kenntnisnahme
- TOP 9: Leerstandskataster der Stadt Löhne
- Kenntnisnahme