Planungs- und Umweltausschuss Löhne, 15.5.2025
- TOP 3: Vorstellung des Betriebskonzeptes der Verkehrsgesellschaft Kreis Herford GmbH
- entfällt, da Tagesordnungspunkt abgesetzt wurde
- TOP 4: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 229 der Stadt Löhne „Wohnbebauung Trappenfeld“ sowie 21. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren, a) Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan, b) 21. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren, c) Beschluss frühzeitige Beteiligung
- Ablehnung, Gründe
- die Bebauung von Ackerflächen (zudem insbesondere im Grenzbereich zum Außenbereich) hat zahlreiche negative Auswirkungen
- ökologisch nachteilige Effekte
- Verlust von wichigen Funktionen des Bodens
- negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und die Naherholung
- negative Effekte auf die Entwicklung des Klimas
- durch verstärkten Konsum und Unterhaltung / Heizen zusätzlicher Flächen
- baubedingte CO2-Produktion
- Verstärkung mirkoklimatischer Hitze-Effekte
- keine Konzeption zur Vermeidung des PKW-Verkehrs erkennbar
- keine Eingrünung des Straßenraumes erkennbar
- TOP 5: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 231 der Stadt Löhne „Wohnbebauung zwischen Badeweg und Heimstättenweg“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren, a) Aufstellungsbeschluss, b) Beschluss öffentliche Auslegung
- Zustimmung in Anbetracht der geringen Eingriffsgröße (zum Teil bereits Garten, wesentliche Teile des B-Planes bereits bebaut, „geringe“ Neuversiegelung auf einer nur rd. 3.300 m² großen, kaum landwirtschaftlich nutzbaren Fläche. Dennoch gelten vom Grundsatz die Bedenken und Aspekte des TOP 4
- TOP 6: Bebauungsplan Nr. 230 der Stadt Löhne „Bürgerpark“, a) Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen, b) Neufassung des Geltungsbereiches, c) Beschlussfassung über den Bebauungsplanentwurf und über die öffentliche Auslegung
- TOP 7: Entwicklung eines Lebensmittelvollsortimenters am Standort L 860 Koblenzer Straße/Tichelbrink im Stadtteil Gohfeld
- TOP 8: Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW), hier: Stellungnahme der Stadt Löhne im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen