Protokoll zur Sitzung vom 18.2.2021
- Hinweis: der Imkerverein hat in seinen Plänen zum TOP „Entwurf des Regionalplanes“ keine alternativen Varianten vorgelegt – wie das Protokoll dieses fälschlich aussagt – sondern
- fiktiv ergänzend die Gesamtgröße der noch nicht bebauten ASB-/GIB-Flächen räumlich auf einem zusammenhängenden landwirtschaflich genutzen Raum zusammengefasst
- fiktiv in einer maßstäblichen quadratischen Fläche außerhalb des Stadtgebiets zusammengefasst
- ….um den Kartenlesern ein Gefühl für den Umfang der noch nicht realisierten ASB-/GIB-Ausweisungen des Regionalplan-Entwurfes bzw. zusätzlicher Wünsche des Verwaltung zu geben. Siehe dazu auch die Legende am rechten Rand der Karte
- die Flächenangaben wurden seitens der Verwaltung vom Grundsatz (mit nur leichten Abweichungen) in TOP 14 (s.u.) bestätigt
Bahnhof Löhne – weitere Informationen erforderlich / Enthaltung
- Bücherei (S. 34)
- begrüßt die Bücherei die Konzeption ?
- Zugang Foyer-/Eingangsbereich auch außerh. der Öffnungsz. sinnvoll ? -> Vandalismus
- Teppiche sinnvoll ? -> Reinigung
- Können alle EG-Funktionen (Foyer/Eingangsbereich, Kinder/Elternbereich, Jugendbereich, Sach- und Lernbereich, Literatur) tatsächlich flächenmäßig im EG untergebracht werden? Insbesondere im Hinblick auf die zus. Funktionen (Cafe / Veranstaltungen ?)
- starke Abhängigkeit v. Kooperation der beteiligten Nutzergruppen (Bücherei / Verein) durch überlagernde Nutzungen -> personenabhängiges Konzept ? -> zukunftssicher ?
- Außengastronomie Bahnhofsvorplatz
- Hinweis: eingeschränkte Qualität (Verkehr, Schatten)
- weitere Hintergrundinfos z. Thema „Dachgeschossausbauverzicht“ wünschenswert (Statik, Wirtschaftlichkeit?)
TOP 3) Gartengestaltung (Schottergärten) – Zustimmung unter folgenden Hinweisen
- Ein Drittel der 50 % bzw. 25 % Vorgartenfläche (d.h. ca. 8- 17 %) dürfen weiterhin mineralisch ausgebildet werden.
- wie kommt es zu dieser Zahl ?
- welche Zwangspunkte gibt es ?
- wäre es nicht sinnvoll, stattdessen ausschließlich
- eine Kiestraufe an der Fassade und
- technische, behördlich zugelassene Versickerungsrigolen gemäß eines Entwässerungskonzeptes zuzulassen?
- Wasserundurchlässige Absperrbahnen sollen untersagt werden
- Absperrbahnen machen nur bei Schotterabdeckungen Sinn, die jedoch ökologisch, gestalterisch, klimatisch und pflegetechnisch fragwürdig sind
- sehr viele Absperrbahnen/Unkrautvliese sind standardmäßig jedoch aus Kunststoffgeweben, die herstellerseitig bereits wasserdurchlässig sind.
- diese würden nicht erfasst,
- hinterlassen Kunststoff in pot. mit Wurzeln, Steinen und Boden durchmengten Bereichen beim (unsachgemäßen) Rückbau
- diese würden nicht erfasst,
- wasserundurchlässige Materialien (Folien) werden durch Überlappungsstellen der Bahnen oder an Pflanzorten von Solitärs i.d.R. dennoch wasserdurchlässig sein.
- sie werden seltener unter Schotterflächen eingebaut, da dieses dem Bauherren Probleme beim Wasserabfluss erzeugt.
- hier gibt es im Streitfall ggf. jeweils deutliche Regelungslücken. Daher Anregung zur Konkretisierung / Erweiterung des Textes
- „Gartengestaltung“ (bepflanzte Schotterflächen am Rathaus und Straßenbeete (Königstraße, Innenstadt punktuell)) / aktuelles Handeln der Verwaltung stehten im Widerspruch zu dieser Forderung
- Regelungen werden nur auf Vor- nicht auf Wohngärten bezogen, da die städtebauliche Begründung lt. Vorlage der Verwaltung schwierig darstellbar ist
- ist sie schwierig oder gar nicht darstellbar ?
- ist die Aussage „Wohngärten werden in der Regel ohne Steingärten ausgeführt“ statistisch belegbar oder eine Annahme der Verwaltung ?
- gibt es eine turnusgemäße Überprüfung der Einhaltung der Festsetzungen des B-Planes (Begrünung….) auch über die Bauabnahmephase hinaus ?
TOP 4) „Kein Radschnellweg durch das Werretal und den Spatzenberg“ – Ablehnung
- Trasse verläuft als geprüfte Vorzugsvariante auf bereits weitgehend versiegelten Nebenstraßen. Kein zusätzlicher Weg erf.
- Vorbelastung durch Erholungsuchende / Hundebesitzer
- kein wesentlicher Eingriff/Benachteiligung Dritter
- Rücksicht auf Bewohner des Autistenheimes durch eingeschränkte Radverkehrsgeschwindigkeit machbar
TOP 5) Radwanderweg in Löhne Ort – Zustimmung
TOP 6) Aufstellung B-Plan 223, Wohngebiet „Zur Mergelkuhle“ – Zustimmung unter Vorbehalt/Hinweis – Bevorzugung Variante „2“ des IV Löhne (v.a. Ziel „Autofreiheit“)
- Bedarfsnachweis für das Wohngebiet fehlt
- Aufstellung des B-Planes lt. Vorlager gem. Interesse v. Anwohnern zur Umwandlung v. Garten in Baufläche, nicht gem. Nachweis eines Bedarfs
- Statistik fehlt
- Anzahl/Dauer leerstehender Häuser / Wohnungen
- Anzahl v. Häusern, die mit nur einer Personbewohnt sind
- Bevölkerungszahl in Löhne in verschiedenen vergangenen Jahrzehnten und Wohnbauflächenentwicklung in dieser Zeit
- Statistik fehlt
- Aufstellung des B-Planes lt. Vorlager gem. Interesse v. Anwohnern zur Umwandlung v. Garten in Baufläche, nicht gem. Nachweis eines Bedarfs
- nationale/internationale Klimaschutzziele spiegeln sich im Konzept der Verwaltung nicht wieder
- flächensparendes Bauen wird auch im Lichte des Klimawandels wichtiger
- zunehmende Ertragsrisiken auf verbleibenden Ackerflächen, wenn bis Ende des Jahrhunderts (dieses Datum wird jedoch nur eine Zwischenstation einer weiteren Entwicklung sein) die Durchschnittstemperatur wie vielfach prognostiziert um 2-3 °C zunimmt/ Dürrerisiken zunehmen
- In bereits heute grenzwertigen Anbauregionen in anderen Gegenden des Planeten wird Ackerbau aus Gründen der Dürre oder Meerespiegelanstieg nicht mehr möglich sein, daher wird / ist der Erhalt der hochwertigen Löhner Böden wichtig
- es gilt nationale/internationale Ziele auch lokal umzusetzen
- Alternative Varianten des IV Löhne (bevorzugt ist Variante 2):
- Variante 1 (begrünt) :
- Merkmale
- Erweiterung der öff. Straßenfläche zur Pflanzung v. 3 Hochstämmen
- Hecke am westlichen Quartiersrand zur Eingrünung des Ortsrandes
- Begründung
- zur Minderung der Aufheizung
- ökologische, kleinklimatische Aspekte
- Stadtbild
- Sicherstellung einer funktionierenden Quartiersbegrünung
- Grenzabstände auf engen Privat-Grundstücken lassen Bepflanzung mit großkronigen Bäumen gem. Nachbarschaftsrecht verbreitet nicht/nur eingeschränkt zu bzw. werden von den Anwohnern nicht umgesetzt, da dort der Wunsch nach Besonnung des Grundstückes besteht
- Merkmale
- Variante 2 (verdichtet, autofrei) :
- Merkmale
- kein Autoverkehr im Quartier (nur Anlieferung)
- Stellplätze am Rand
- 2 zusätzliche EFH im Quartier
- Erweiterung der öff. Straßenfläche zur Pflanzung v. 4 Hochstämmen (Nachbarschaftsrecht)
- Hecke am westlichen und östlichen Quartiersrand
- Begründung
- bessere Ausnutzung verfügbarer Bauflächen
- „Push“-Maßnahme zur Stärkung des Radverkehrs
- höhere Aufenthaltsqualität im Quartier f.spielende Kinder
- ökologische, kleinklimatische Aspekte
- Stadtbild
- Sicherstellung einer funktionierenden Quartiersbegrünung
- Grenzabstände auf engen Privat-Grundstücken lassen Bepflanzung mit großkronigen Bäumen gem. Nachbarschaftsrecht verbreitet nicht/nur eingeschränkt zu bzw. werden von den Anwohnern nicht umgesetzt, da dort der Wunsch nach Besonnung des Grundstückes besteht
- Merkmale
- Variante 1 (begrünt) :
TOP 7-B-Plan 226 (Sondergebiet Bildungseinrichtung) – Zustimmung
- stadtbildverträglich ? (Klotzwirkung ?)
- Anregung Dachbegrünung / PVA
TOP 8-B-Plan 228 – Betonwerk Lusit – Zustimmung schweren Herzens
- Beton-/Zementindustrie ist weltweit f. ca. 8 % des CO2-Ausstoßes verantwortlich (mehr als Flugverkehr und Internet zusammen) – diese nachteiligen Folgen werden durch den Beschluss leider unterstützt
- zusätzliche Bepflanzungsvorgaben (Hochstamm-Reihe auf der parkplatzzugewandten Seite des LSW und entlang des Walles Vogteistraße)
TOP 9-B-Plan 148 Globus-Baumarkt – Zustimmung
- wahrscheinlich zu spät im Verfahren, aber Anregung für die Zukunft für alle B-Pläne:
- Anregung zur Überarbeitung / Konkretisierung der städtischen Bepflanzungsvorgaben gem. beigefügtem Vorschlag
- Ersatz der städt. Baumartenliste (Anl. 9c) bzw. Ergänzung deren für insbesondere für schwierigere Sonderstandorte im bebauten Bereich durch die GALK-Straßenbaumliste
- Löhner Liste ist in Teilen nicht für intensiv bebaute Flächen (v.a. Stellplatzanlagen u.a.) geeignet, da die verfügbaren Standortbedingungen den Standortansprüchen einiger nicht gerecht werden (Trockenheit, Hitze, Bodenverhältnisse ….)
- Bsp.: Buche, Roterle, Kastanie,….
- die GALK-Straßenbaumliste empfiehlt teilweise Arten/Sorten, die die Löhner Liste bereits beinhaltet, geht in vielen Fällen jedoch darüber hinaus
- eine funktionierende Begrünung mit einem dort empfohlenen Baum ist aus vielen Aspekten (u.a auch für Bienen) sinnvoller als eine nicht funktionierende Begrünung aus (heimischen) Arten
- viele Arten der Löhner Liste machen bereits heute durch klimawandelbedingten Stress erhebliche Schwierigkeiten / werden nicht zukunftsfähig sein
- Löhner Liste ist in Teilen nicht für intensiv bebaute Flächen (v.a. Stellplatzanlagen u.a.) geeignet, da die verfügbaren Standortbedingungen den Standortansprüchen einiger nicht gerecht werden (Trockenheit, Hitze, Bodenverhältnisse ….)
- ausdrückliche Untersagung eines Kronenvolumens-begrenzenden Schnittes (Höhe, Breite) – ansonsten werden Bäume nicht höher als Teleskopsägen lang sind, und die Stadt hat keine Einflussmöglichkeit….
- Ersatz der städt. Baumartenliste (Anl. 9c) bzw. Ergänzung deren für insbesondere für schwierigere Sonderstandorte im bebauten Bereich durch die GALK-Straßenbaumliste
- Anregung zur Überarbeitung / Konkretisierung der städtischen Bepflanzungsvorgaben gem. beigefügtem Vorschlag
TOP 10 –B-Plan 222-Kita Hochstraße – Zustimmung
- wie TOP 9 (Baumartenliste / kronenvolumensbegrenzender Schnitt)
TOP 11.1-Radschnellweg Grundsätzliche Zustimmung zur Stärkung des Radverkehrs, jedoch unter folgendem Vorbehalt:
- umfangreiche „Pull“-Maßnahmen – wie ein Radschnellweg mit umfangreichen Versiegelungen, Baumverlusten, Brücken…. – sind gem. wissenschaftlicher Untersuchungen nur bei starker Kombination mit ausreichenden „Push“-Maßnahmen sinnvoll/vertretbar
- Zustimmung nur bei der Zusage / Prüfung umfangreicher „Push“-Maßnahmen
- welche flankierenden Maßnahmen werden verwaltungsseitig / politisch angestrebt (Sperrungen f. PKW, Geschwindigkeitsbeschränkungen) ? – Verwaltung wurde angefragt, Antwort steht aus
- weiterer Informationsbedarf – Verwaltung wurde angefragt, Antworten stehen aus
- rd. 23 Grunderwerbsbedarfe mit rd. 4.300 m² Gesamtfläche
- Veräußerungsbereitschaft der betroffenen Grundstückseigentümer ?
- Gesamt-Mehrversiegelungsfläche ggü. dem versiegelten Bestand im gesamten Planungsabschnitt dieser Anlage ?
- Anzahl entfallener Solitär-Straßenbäume ?
- Größenordnung Entfall baumdominierter flächiger Gehölzbestand (Bahnböschungen, Vorgärten…) ?
- Gibt es Zahlen zum erwarteten Zeitvorteil ?
- Planungsleitfaden beschreibt, das RS 3 für >= 2.000 Radfahrende pro Tag ausgelegt ist.
- Daten zum aktuellen Radverkehr ?
- eine Verkehrszählung (Daten v. 2015) beschreibt KFZ-Verkehr im parallel laufenden Bereich der L777 (Bünder-, Oeynhausener Straße) in einer Größenordnung v. 12 -13 Tsd KFZ/Tag. D.h. ca. jeder 6. (oder 7.) Autofahrer auf dieser Route müsste durch die Anlage des RS 3 von der Straße auf den RS3/das Rad wechseln. (Zum Vergleich: dieses entspricht fast der Gesamt-KFZ-Tagesverkehrsbelastung der Wulferdingsener Str. /des Alten Postweges und mehr als die der Huchzener Straße. )
- wie hoch muss der Faktor der Steigerung des Radverkehrs in diesem Bereich sein, damit >=2.000 Radfahrer/Tag erziehlt werden ?
- rd. 23 Grunderwerbsbedarfe mit rd. 4.300 m² Gesamtfläche
TOP 11.2 (RS 3-Ringstraße) – Zustimmung zu Variante 3 (Einbahnstraße)
TOP 12 (Parallelrouten Radverkehr) – Zustimmung
- In Zeiten von digital frei verfügbaren Karten und Routenplanungswerkzeugen wie Komoot, OpenStreetMap, GoogleMaps… bringt zusätzliche Beschilderung wenig Informationsgewinn und damit wenig zusätzlichen Radverkehr
- jedoch auch mit nur „geringem“ Aufwand machbar
- daher wichtiger „Baustein“ / „Signalwirkung“ und „Ergänzung für weniger digital-affine BürgerInnen“ nicht schädlich
- finanziell kaum schmerzhaft
- jedoch grundsätzliche Hinweise
- Notwendigkeiten wie in TOP 11.1 (flankierende Maßnahmen KFZ-Verkehr erforderlich („Push“ (and „Pull“)-Maßnahmen)) beschrieben sind zwingend erforderlich
TOP 13 (Modellprojekt Stärkung des ÖPNV) – Zustimmung
TOP 14 Aufstellung des RP – Kenntnisnahme
- geringere Zahlen ggü. den Daten des IV (< ca. 60 ha) durch verwaltungsseitig fehlende Mitteilung der „zusätzlichen ASB-GIB-Flächenausweisungswünsche der Stadt Löhne“ (gem. eMail v. G. Blome an den IV Löhne verfahrensstandbedingt nicht in der Vorlage enthalten )