• TOP 2: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 224 der Stadt Löhne „Mehrgenerationenwohnen Löhne-Bahnhof“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
    • der vorgelegte Entwurf des Vorhabensträgers stellt den Baumbestand und damit potentiellen Konflikte nicht dar
    • auch die Stadtverwaltung hat die Beschussvorlage diesbezüglich unzureichend vorbereitet
      • die Bäume auf dem Schulgelände prägen das Quartier ökologisch, lokalklimatisch und optisch wesentlich
      • sie sind für Mensch und Tiere (z.B. Vögel, Hummeln und Bienen) von wichtiger Bedeutung
    • eine Darstellung des Baumbestandes (Karte des Imkervereins basierend auf dem Entwurfskonzept der GSWG Senne) zeigt wesentliche Konfliktpunkte auf
    • der Imkerverein kann diesem (wie auch dem alten, wettbewerbsbasierten) Entwurfskonzept in diesem Punkt nicht zustimmen.
      • Eine Zustimmung würde nur unter der Überabreitung des Konzepts in Hinblick auf den wesentlichen Erhalt der vorhandenen Altbäume (v.a. Linden) erfolgen können
      • es sind geeignete Maßnahmen (Anpassungen in Entwurfskonzept sowie Baumschutz auf der Baustelle) zum Schutz dieser fest-und zur erneuten Beratung vorzulegen
  • TOP 3: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164/A der Stadt Löhne „Wohngebiet südlich der Ellerbuscher Straße im Bereich zwischen Diekweg und Andersenstraße – nordöstlicher Teilbereich“
    • Ablehnung / Antrag auf Anpassung des städtebaulichen Konzeptes
      • die Begründung der Verwaltung, es bestünde augenblicklich ein „hoher Bedarf“, kann nicht alleinige Begründung für den dauerhaften Verlust der fast 1,8 ha großen Ackerfläche herangezogen werden und Ausschlag für die Entscheidung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geben:
        • das Landesamt für Statistik prognostiziert für Löhne in den kommenden 18 Jahren (bis 2040) in seinem Kommunalprofil auf S. 8 (https://www.it.nrw/sites/default/files/kommunalprofile/l05758024.pdf) einen Bevölkerungsrückgang von 2018 (39 867 Einwohner (100 %)) auf  37 358 Einwohner in 2040 (93,7 %)
          • es ist unseres Erachtens aus vielen Gründen nicht sinnvoll, für eine schrumpfende Einwohnerzahl mehr Wohn- und Verkehrsfläche bereitzustellen
          • Sanierung und Verdichtung im Bestand / Innenbereich ist der Ausweisung neuer Flächen im Außenbereich vorzuziehen
          • die aktuell hohe Nachfrage am Markt ist v.a. aus finanzmarktbedingten Gründen, veränderte Wohnformen mit nahezu stetig steigenden Wohnflächenbedarfen pro Kopf begründet und sollte u.E. von Seiten des Planungs- und Umweltausschusses (PUA) / der Verwaltung nach nicht unterstützt werden
      • Verlust/Beeinsträchtigung von Natur / Böden / Grundwasserneubildungspotential v. ggw. rd. 900-3.500 m³ / ha und Jahr (Quelle)
        • zunehmend wichtige Faktoren (insbesondere im Klimawandel)
        • Verlust von Nahrungsproduktionsfläche (1,76 ha Acker entspr.  der  Getreideanbaufläche für den Getreide-Nahrungs-Jahresbedarf  von rd. 100-155 Personen)
          • die Erhaltung örtlicher Nahrungsmittelproduktionsflächen auf den heimischen, hochwertigen Böden wird in Zeiten des Klimawandels immer wichtiger, da global zunehmend Ertragsrisiken im Klimawandel zu erwarten sind
      • Reduktion des Naherholungsraumes Ulenburg
        • die Funktion von auch unerschlossenen Freiflächen für die Erholung wird nicht hinreichend gewürdigt
      • Reduktion der Wohn- und Erholungsqualitäten in  Löhne
      • Verlust der Ackerfläche wird zur Verinselung der nebenliegenden Ackerflächen und perspektivisch  auch zu einer Bebauung dieser führen
    • Sollte seitens des PUA trotz voranstehender Argumente an einer Umsetzung der Bebauung festgehalten werden, gilt es folgendes festzustellen:
      • unzureichende Berücksichtigung der Photovoltaikpotentiale
        • Merkmale
          • Konsequente Ausrichtung der Häuser nach Süden fehlt (Photovoltaiknutzung (PVA))
          • partiell Häuser mit Walmdächern, die weniger für die PVA-Nutzung geeignet sind, als z.B. gut ausgerichtete Satteldächer
        • Maßnahmen zur Verbesserung des Konzeptes
          • Festsetzung PVA-Pflicht
          • z.T. Drehung der Dachausrichtung um 90° erforderlich
          • Häuserkubaturen mit Sattel-, Pult- oder Flachdächern statt mit Walmdächern
      • Umgang mit Oberflächenwasser (Entwässerung / Regenrückhaltung) nicht dargestellt/ausgearbeitet
        • Merkmale
          • Gelände fällt von Süd-West nach Nord-Ost (weg vom Bestands-RRB)
        • Maßnahmen zur Verbesserung des Konzeptes
          • Ausarbeitung von Regenrückhaltung / Entwässerung o.ä.
      • Einbeziehung der 5m-Gewässersäume in den privaten Gartenbereich ist aus Gewässersicht nicht zielführend
        • Merkmale
          • private Gewässersäume stellen sich in der Praxis Orte von Kompost- und sonstigen Ablagerungen dar (Nährstoffeinträge, Abschwemmungen im Hochwasserfall)
          • private Ufernutzungen/ -Befestigungen sind häufig nicht gewässerförderlich
          • fremdländische Gehölze auf privaten Flächen mit erhöhter Abdriftwahrscheinlichkeit/Naturferne im Gewässersaumbereich
          • eingeschränkte Gewässerkontrolle / Zugänglichkeit
          • erhöhter / erschwerter Aufwand der Kontrollbehörden
        • Maßnahmen zur Verbesserung des Konzeptes
          • Gewässersaum in öffentlicher Hand
      • fehlende Durchgrünung des Straßenraumes
        • Merkmale
          • keine Baumpflanzbeete ausgewiesen
        • Maßnahmen zur Verbesserung des Konzeptes
          • Darstellung von Straßenbepflanzungsbeeten als einziger Ort mit sicherstellbarem Baumbestand im Quartier
          • vorrangig auf den Südseiten der Straßen bzw. auf öffentlichen, in den Vorgartenraum hinein eingeklinkten Flächen (bessere Standortverhältnisse als in Beeten) (konzeptionell wie z.B. am Beispiel unseres Vorschlages zum B-Plan an der Brinkstraße dargestellt)
          • Beete als Tabuzonen für Ver-/Entsorgungsleitungen bereits in der Ausweisungsphase festzulegen
      • fehlende Durchgrünung des Quartiers
        • Merkmale
          • aufgrund von Grenzabständen / Beschattung eigener, privater Gartenflächen und Häuser ist eine Verwendung von Großbäumen im Privatgartenbereich sehr selten
          • negativer kleinklimatischer und ökologischer Effekt
        • Maßnahmen
          • s.o.  (Ausweisung von Baumpflanzbereichen im Straßenraum
      • Beitrag des städtebaulichen Konzepts zur Verkehrswende nicht erkennbar
        • Merkmale
          • konsequente Ausrichtung des Quartiers auf Erschließung mit dem Privat-PKW vorgesehen
        • Maßnahmen
          • autofreies Quartier
          • Parken am Rand des Quartiers auf Gemeinschaftsstellplatzanlagen, um die Attraktivität der Rad-/ÖPNV-Nutzung zu steigern
          • Nutzung der Erschließungswege nur für Lieferverkehr o.ä. zulässig
          • „keine Zulässigkeit zur Errichtung von Carports / Garagen / Stellplätzen“ festsetzen
      • Lärmschutzwall im Kronentraufbereich der straßenbegleitenden Bäume der Ellerbuscher Straße widerspricht der DIN 18920 sowie den Zielen der Beschlussvorlage, dass diese nicht beeinträchtigt werden dürfen
        • Merkmale
          • Lärmschutzwall im Kronentraufbereich der Bestandsbäume
        • Maßnahmen
          • Ausweisung von Schutzzonen/Tabubereichen im Kronentraufbereich für Baufahrzeuge gem. DIN 18920
          • Bau einer partiellen Lärmschutz-/Stützwand oder Zurückversetzen des LSW nach Süden
      • Einschränkung der gestalterischen, und naturschutzfachlichen Funktionen des Lärmschutzwalles (LSW) als Abgrenzung des Quartiers in die freie Landschaft durch Ausweisung als Privatfläche
        • Merkmale
          • private Gestaltung und Unterhaltung führt in der Praxis häufig nicht zu befriedigenden Ergebnissen bei gleichzeitig eingeschränkter Steuerungsmöglichkeit der öffentlichen Hand in der Gestaltung der Ortsrandeingrünung
        • Maßnahmen
          • Ausweisung des LSW als öffentliche Grünfläche
      • Geh-/Fahr- und Leitungsrecht (GFL) unter der dem Lärmschutzwall ist nicht zielführend
        • Merkmale
          • erhöhte Sanierungsaufwände bis zu 3 m Bodenüberdeckung
          • fehlende Befahrbarkeit (für Baufahrzeuge) durch 1:1.5 Böschungsneigung
        • Maßnahmen
          • Ausweisung des GFL nur außerhalb des LSW
  • TOP 4: ISEK – Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept für die Innenstadt Löhne
    • Zustimmung unter dem Vorbehalt der klareren Definition von Planungszielen für die Innenstadtachse „Lübbecker Straße“ als Ort für Fußgänger und Radfahrer (Herausdrängung des privaten KFZ-Verkehrs)
      • die Herausdrängung des KFZ-Verkehrs aus diesem Bereich der Lübbecker Straße ist einer der zentralen Bausteine der von der Stadt Löhne in Auftrag gegebenen Studie Klimaschutzteilkonzept „Klimafreundliche Mobilität“ für die Stadt Löhne im Rahmen der BMUB-Klimaschutzinitiative aus 2021 (Maßnahme 3.2, S 111): „[…]Verkehrsberuhigung im Sinne von weitgehendem Heraushalten des fließenden und ruhenden Kfz-Verkehrs aus dem Straßenraum zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und der Verkehrssicherheit ist mit einer deutlichen Verbesserung der Angebote für Zufußgehende und Radfahrende und durch die Vermeidung von Kfz-Durchgangsverkehren zu erreichen[…]“. Die Stadt Löhne negiert in Ihrer Wettbewerbszielsetzung somit eine der zentralen Aussagen der vorgenannten Studie. Der Imkerverein Löhne hingegen unterstützt die Ergebnisse und Maßnahmenvorschäge der Studie und befürwortet daher auch Einschränkungen des individuellen motorisierten Verkehrs.
        • als zentralen, innerstädtischen Ort zur Umsetzung der klimaschutzorientierten Verkehrswende
        • wichtige Verbindungsachse zwischen Mennighüffen und dem geplanten Radschnellweg (der für>= 2.000 Radfahrer/Tag ausgelegt ist)
          • durch Ein- und Ausparkvorgänge, Verkehrsberuhigung etc. häufig stockender KFZ-Verkehr würde die Leistungsfähigkeit des Nadelöhrs für den Radverkehr in diesem Bereich erheblich einschränken und und die Wechselbereitschaft vom KFZ auf das Rad nicht fördern
        • Attraktivitätssteigerung der Innenstadt als (autofreien) Aufenthaltsraum
  • TOP 5 : Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Löhne
    • Kenntnisnahme