TOP 2: Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 16.06.2021
Einbringung von Zisternen bei Neubauten

  • Zustimmung

TOP 3: Antrag der CDU-Fraktion vom 15.05.2022 hier: Erneuerung der Fahrradständer – Grundschule Löhne-Ostscheid

  • Zustimmung

TOP 4: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164/A der Stadt Löhne „Wohngebiet südlich der Ellerbuscher Straße im Bereich zwischen Diekweg und Andersenstraße – nordöstlicher Teilbereich“

  • die ablehnende Haltung gegenüber dem Vorhaben wird aus den am 17.02.2022 bereits dargestellten Gründen aufrecht erhalten.
  • zu Unterpunkt a) (Mitteilung der Ergebnisse des Prüfauftrages der SPD-Fraktion vom 18.05.2022 und Beschluss gemäß den Stellungnahmen der Verwaltung) des Beschlussvorschlages:
    • die Stellungnahmen der Verwaltung und des Vorhabensträgers zum Prüfauftrags-Unterpunkt 1 (Prüfung der Dächer bezogen auf PVA-Eignung) werden nur in Teilen als überzeugend angesehen:
      • der Vorschlag, PVA ggf. alternativ auch auf Nebenanlagen/an Fassaden anzubringen, erscheint wenig praxistauglich und hat sich daher in der Praxis bislang auch kaum durchgesetzt (Verschattung durch Bäume, Nebengebäude, gestalterische Aspekte, Vandalismus….)
      • kommerzielle Freiflächenanlagen weisen eine konsequente Südausrichtung aus. Insofern gibt dieses einen klaren Hinweis darauf, dass Ost-/Westausrichtungen aus Ertragsgesichtspunkten als nicht gleichwertig angesehen werden (wie dieses in den Stellungnahmen dargestellt wird)
      • Zelt- und Walmdächer ermöglichen aufgrund des standardmäßig rechteckigen Zuschnittes von PVA-Modulen eine schlechtere Ausnutzbarkeit der Dachflächen (größerer Restflächenanteil) als z.B. bei Satteldächern. Eine Anpassung der Dachformen und -ausrichtungen wird daher insbesondere im Bereich des WA4 gesehen. Der Vorhabensträger
    • zum Prüfauftrag-Unterpunkt 6 (4 Wohnungen werden im Bereich Sozialer Wohnungsbau fertiggestellt. Die Wohnstadt Löhne kann bei der Umsetzung beteiligt werden):
      • der Imkerverein unterstützt Bemühungen, sozial geförderte Wohnungen im Neubau- Bereich vorzusehen. Im Gegensatz zur Stellungnahme des Vorhabensträgers (Dr. O. Schweneker), der sozial / finanziell schwächere Menschen als vorrangige Mieter von alten (energetisch häufig schlechteren und damit unter dem Gesichtspunkt der laufenden Kosten häufig teureren Wohnungen sieht), sieht der Imkerverein die Bereitstellung von Wohnungen mit modernen energetische Standards für einkommensschwächere Personengruppen als notwendig an.
    • zu Unterpunkt b) (Beschluss über die Vorhaltung von Fläche südlich der Ellerbuscher Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 164/A zur Anlage eines regelkonformen Geh-/Radweges an der L 546) des Beschlussvorschlages
      • für den Fall das sich der PUA mehrheitlich für die Aufstellung des B-Planes entschließt, unterstützt der Imkerverein die Vorhaltung einer Fläche für die Anlage eines regelkonformen G/R
      • dabei sind Varianten der Verbreiterung des Bestandsradweges in die Prüfung einzubeziehen
      • Verluste an Bestandsgehölzen für diesen Fall könnten durch frühzeitige Pflanzungen von Ersatzgehölzen im Bereich des LSW im Vorfeld kompensiert werden. Hierfür wird eine Zuordnung des LSW in öffentliches Eigentum empfohlen, was eine ordnungsgemäße Bepflanzung, Entwicklung und Pflege der Bepflanzung eher sicherstellt als eine kleinteilige Unterhaltung und Bepflanzung durch Privateigentümer
    • zu Unterpunkt c) (Beschluss über die Vorlage des Bauleitplanvorentwurfes in der nächsten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vor Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen gem. Baugesetzbuch (BauGB)) des Beschlussvorschlages
      • Zustimmung, dass im Rahmen der kommenden PUA-Sitzung zunächst ein B-Plan-Vorentwurf vorzulegen ist

TOP 5: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 220 der Stadt Löhne „Feuerwehrhaus und Wohnbebauung am Tichelbrink“ hier: Beschluss zur Weiterführung des Verfahrens auf Grundlage des vorgelegten Konzeptes

  • die Notwendigkeit der Schaffung von Wohnbebauung wird nicht geteilt:
  • wie bereits unter TOP 3 der Sitzung von 17.2.2022 dargestellt, wird für Löhne eine schrumpfende Bevölkerungsanzahl prognostiziert. Insofern eschließt sich nicht die Notwendigkeit einer zusätzlichen Bebauung von Flächen. Der Gutachter zum TOP 6 dieser Sitzung teilt die Einschätzung einer rückläufigen Bevölkerungsentwicklung, in der auf S. 2, 2. Abs. des Beschlussvorschlages dargestellt wird, es fehlten potentielle Eltern / eine Überalterung drohe
  • der Imkerverein regt an statt der Wohnbebauung die Feuerwehr im Nahbereich der lärmvorbelasteten Koblenzer Straße zugunsten eines Erhalts der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu realisieren
  • der Imkerverein sieht die Möglichkeiten für eine Begrünung der Feuerwehrfläche z.B. mit Baumpflanzgeboten als nicht ausgereizt an
  • das schalltechnische Gutachten
    • stellt Ursachen verschiedener Schallquellen (Verkehr, Gewerbe, Feuerwehr) getrennt dar. Dabei liefert es keine aggregierte Darstellung des Gesamtlärms.
    • berücksichtigt das aktuelle Entwurfskonzept in den Ergebnisdarstellungen nicht (Stichstraße und Häuserreihe ist entfallen).
    • berücksichtigt scheinbar die lärmmindernden Wirkungen der geplanten Gebäude nicht
    • insofern kann der Imkerverein die Ergebnisse des Gutachtens nicht prüfen
  • auf der Fläche gibt es im Bestand eine Wohnbebauung mit Gehölzbestand. Die Stadt Löhne stellt den Umfang der potentiellen Gehölzverluste nicht einmal in Ansätzen dar. Für die Mitglieder des PUA ist es aufgrund des Privateigentums der Flächen und deren schlechten Einsehbarkeit nicht möglich, den Eingriffsumfang abzuschätzen, was zu einer gesamthaften Abwägung der Positionierung zum Vorhaben mit erforderlich ist. Insofern kann der Imkerverein auch aus diesem Grund eine Zustimmung zum Vorhaben nicht erteilen.
  • von der Bebauung gehen zum Teil erhebliche zusätzliche Schallimmissionen auf den/die Eigentümer des Flurstückes 166 aus. Hierzu gibt es nach unserer Interpretation der Unterlagen keine weitergehenden Aussagen zu den rechtlichen Konsequenzen und Minderungsmaßnahmen des Vorhabensträgers. Dieses ist verwaltungsseitig zu erläutern
  • die Verwaltung stellt ein -bezogen auf die Straßenraumeingrünung – baumloses Konzept vor und stellt in der Vorlage dar, Eingrünungsmöglichkeiten des Straßenraumes erst nach Beschlussfassung gesondert prüfen zu wollen. (Es ist aus unserer Sicht eine wenig sinnvolle Reihenfolge: Zunächst sollte die Verwaltung ein in allen Belangen geprüftes und abgewogenes Konzept vorlegen und erst dann einen Beschuss über eine wahrscheinliche Konzeptvariante fassen lassen.). Der Imkerverein fordert eine stärkere Eingrünung des Straßenraumes (und der Feuerwehrflächen) mit hochstämmigen, klimawandel- und straßenraumtauglichen Gehölzen. Dieses u.U. unter Nutzung von Flächen neben dem Straßenraum, die dem öffentlichen Eigentum zugeschlagen werden und zudem bessere Entwicklungsbedingungen liefern als sehr kleine Beete im Straßenraum. Konzeptionelle Vorschläge hat der Imkerverein dazu bereits in vergangenen Sitzungen an anderer Stelle unterbreitet.

TOP 6: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 225 der Stadt Löhne „Wohngebiet Brinkstraße“ hier: Beschluss zur Weiterführung des Verfahrens auf Grundlage des vorgelegten Konzeptes

  • Ablehnung:
    • wie in Abs. 2 der S. 2 der Beschlussvorlage dargestellt, fehlen junge Eltern / eine Überalterung der Gesellschaft droht. Durch den Bau neuer Häuser entstehen jedoch nicht mehr neue Eltern – sie werden allenfalls zu Lasten anderer Kommunen bzw. Altimmobilien bzw. aus anderen Bereichen „abgeworben“. Dieses bei Verlusten von Flächen für Natur und Landschaft, die Landwirtschaft und Grundwasserneubildung etc.. Grundsätzlich prognostizieren einschlägige Stellen bundes-, landesweit und regional signifikante, mittelfristige Bevölkerungsrückgänge bei gleichzeitiger Verschärfung zunehmender Ertragsrisiken im landwirtschaftlichen Sektor, zunehmenden naturschutzfachlichen Verschlechterungen und sich ausweitenden Problemen in der Grundwasserneubildung. In diesem Kontext erscheint eine weitere Bebauung landwirtschaftlicher Flächen als nicht zielführend. Die Verwaltung spricht von einer „Entwicklung“ von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Man könnte es auch treffender als „Zerstörung“ dieser benennen.
    • Die Verwaltung definiert die Siedlung als „Klimaschutzsiedlung“. Diese Zielkonzeption kann aus dem überarbeiteten Entwurfskonzept nicht abgelesen werden:
    • wie auch an vielen anderen Stellen im Stadtgebiet ist die Erschließung dieses Quartiers -trotz angekündigter Bemühungen zur Mobilitätswende – konsequent auf den klimaschädlichen Individualverkehr ausgerichtet. Es wird seitens der Verwaltung angestrebt „kurze Wege“ zu den Stellplätzen zu ermöglichen. Diese Konzeption erschwert den Umstieg auf den ÖPNV/Radverkehr oder Fußverkehr. Vorangegangene Anregungen des Imkervereins v. 18.2.21 zur Entwicklung eines autofreien Quartiers wurden nicht berücksichtigt.
    • Aufgrund der offensichtlichen verwaltungsseitigen Einschätzung der Verwaltung, die Zunahme des PKW-Verkehrs auf der Brinkstraße würde stark zunehmen, wird eine zusätzliche, doppelte fußläufige Erschließung der MFH zu den Stellplätzen vorgesehen. Diese doppelte Versiegelung steht zudem wenig im Einklang mit Klimaschutzgedanken
    • Die Bepflanzbarkeit des Straßenraumes mit Hochstämmen wurde nach Beschlussvorlage noch nicht abschließend geprüft. Die Verwaltung stellt in der Vorlage dar, Eingrünungsmöglichkeiten des Straßenraumes erst nach Beschlussfassung gesondert prüfen zu wollen. (Es ist aus unserer Sicht eine wenig sinnvolle Reihenfolge: Zunächst sollte die Verwaltung ein in allen Belangen geprüftes und abgewogenes Konzept vorlegen und erst dann einen Beschuss über eine wahrscheinliche Konzeptvariante fassen lassen.). Der Imkerverein fordert eine stärkere Eingrünung des Straßenraumes (und der Feuerwehrflächen) mit hochstämmigen, klimawandel- und straßenraumtauglichen Gehölzen. Dieses u.U. unter Nutzung von Flächen neben dem Straßenraum, die dem öffentlichen Eigentum zugeschlagen werden und zudem bessere Entwicklungsbedingungen liefern als sehr kleine Beete im Straßenraum. Konzeptionelle Vorschläge hat der Imkerverein dazu bereits in vergangenen Sitzungen an anderer Stelle unterbreitet.
    • es wird vorgeschlagen, die Baumpflanzungen in Ansätzen Ihrer späteren Dimensionierung in die Pläne einzutragen und nicht in den (viel zu kleinen) Größendimensionen bei Pflanzung
    • eine Festsetzung v. Hochstammpflanzungen in den Südwestecken der EFH-Grundstücken wird als wenig praxistauglich angesehen (Vollverschattung der eigenen Privatgärten zur Haupt-Nutzungszeit dieser)

TOP 7: Entwicklungsabsichten ehemaliger Sportplatz Twelsiek

  • Kenntnisnahme

TOP 8: Projekt zur Förderung von Baumpflanzungen auf Privatgrundstücken in Löhne – Verlosung von 50 Obsthochstämmen

  • Kenntnisnahme