Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Löhne, 03.07.2025
- TOP 2: Aufstellung des Bebaungsplanes Nr. 220/B der Stadt Löhne „Lebensmittelmarkt am Tichelbrink/ Koblenzer Straße“ sowie 20. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren, a) Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan 220/B als vorhabenbezogenen Bebauungsplan, b) 20. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren, c) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung, d) Teilfortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Löhne, Bereich Gohfeld, e) Ermächtigung des Amtes für Stadtentwicklung zur eigenständigen Auftragsvergabe für die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts
- Ablehnung: Gründe:
- Die Ansiedelung des Vollsortimenters am geplanten Standort würde die bisherigen, in der Nähe gelegenen Zentren an der Koblenzer Straße und Weihestraße schwächen. Eine vorhabensbezogene Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zur planungsrechtlichen Legalisierung des Vorhabens würde faktisch dennoch zu vorbeschriebenen städtebaulichen Risiken zugunsten eines Vollsortimenters auf der „Grünen Wiese“ führen.
- Der Plan des Zentralen Versorgungsbereiches „Koblenzer Straße“ endet an der Stadtgrenze Löhne/Bad Oeynhausen – obwohl direkt hinter der Stadtgrenze auf Bad Oeynhauser Gebiet zahlreiche weitergehende zentrenspezifische Nutzungen vorliegen. Die Gedanken der Verwaltung, den „Zentralen Versorgungsbereich Koblenzer Straße“ aufgrund von strukturellen Schwächen aufzuheben, kann mit Blick auf die stadtgrenzenüberschreitende Ausdehnung entsprechender Nutzungen nicht geteilt werden.
- TOP 3: Bebauungsplan Nr. 223 der Stadt Löhne „Wohngebiet zur Mergelkuhle“ sowie die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren, a) Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen, b) Beschlussfassung über die Bauleitplanentwürfe und über die öffentliche Auslegung
- Hinweis: Der Beschlussvorschlag „a)“ der Sitzungsvorlage bezieht sich auf den B-Plan 220a, obwohl der B-Plan 223 Gegenstand des Beschlusses sein sollte. Wir beantragen, den Beschlussvorschlagstext anzupassen.
- Ablehnung: Wir verweisen auf unsere bereits vorgetragenen Argumente zum TOP in der Sitzung vom 23.11.2023
- Ablehnung aus den am 24.11.22 (TOP 10) und 28.04.2022 (TOP 6) genannten Gründen bzw. mit der Forderung nach Aufstellung einer autofreien Variante, sofern sich die PUA-Mitglieder mehrheitlich für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens entscheiden.
- Ein Bedarfsnachweis zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen wurde seitens der Verwaltung nicht erbracht. Vielmehr wird gem. IT NRW im Prognosehorizont 2040 für Löhne gegenüber 2018 ein Bevölkerungsrückgang um 6,3 % (entspr. einem Bevölkerungsrückgang v. ca. 2.500 LöhnerInnen) erwartet (Quelle, S. 62 oben). Unter dieser Prognose ist ein Bedarf für zusätzliche Wohnhäuser nicht erkennbar – außer die Wohnfläche / Kopf steigt, was aus Sicht aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten / Klimagesichtspunkten nicht zu unterstützen ist
- TOP 4: Aktueller Sachstand zur Altlast am Sportplatz Twelsiek