• TOP 2: Vortrag zur Neuorganisation des ÖPNV von Frau Dr. Wallberg
    • Kenntnisnahme
  • TOP 3: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 224 der Stadt Löhne „Mehrgenerationenwohnen Löhne-Bahnhof“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. §13a BauGB, a) Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen, b) Beschlussfassung über den Bauleitplanentwurf und über die öffentliche Auslegung
    • Zustimmung, unter folgenden Hinweisen
      • begrüßt werden insbesondere die umfangreichen, nachträglichen Korrekturen des B-Plan-Entwurfes zum Schutz des Baumbestandes nach Beteiligung der Öffentlichkeit (Rücknahme von Baulinien, Verlegung von Geh-/Leitungsrechten, Reduktion der Stellplätze, Überabeitung der Baumverlustbilanz und Kompensationserfordernis,…)
      • jedoch werden punktuell Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Gehölzbestände außerhalb des Plangebiets verwaltungsseitig fachlich falsch eingeschätzt und negiert: Der B-Plan gibt eine Baulinie vor, an der sich die Tiefgarage und die Fassade zu orientieren haben. Diese Baulinien sind sehr nahe am Altbaumbestand Königstraße und Gartenstraße 12 eingezeichnet. Sie liegen im Kronentrauf- und insbesondere -Wurzelbereich gem. DIN 18920. Die Begründung der Verwaltung (s. 10 der Sitzungsvorlage oben) zum Baum Gartenstraße 12, der Wurzelraum würde sich durch Rückversetzen der Baulinie um 0.5 m gegenüber dem Bestandsgebäude vergrößern, ist fachlich schwer zu halten, da diese Aussage nicht berücksichtigt, dass es während der Bauzeit eine vermutlich bis etwa 2 m an den Stamm der 14 m-Kronen-Durchmesser-Buche heranreichende, weitergehende Baugrube zur Errichtung der ca. 5 m tiefen Tiefgarage (s. 12 der Beschlussvorlage, 3. Absatz) geben wird. Zudem wird es beim Abbruch der Bestandsgebäude Eingriffe in den Boden über den reinen Baukörper hinaus geben. Dadurch gehen wesentliche Anteile der zur Ernährung /Statik wichtigen Wurzeln verloren oder werden stark beschädigt. Zudem wird es zum Bau und zum Erhalt der Gebäude für Fassaden etc. Rückschnittsbedarfe der Baumkrone (z.B. f. Gerüste) ergeben. Gleiches gilt für die kleineren Bäume an der Königstraße (siehe beigefügte Planunterlagen (dort orange dargestellte Bäume (zzgl. eines dünnen magentafarbenen, 1.5 m breiten Puffer des Wurzelraumes gem. DIN 18920))
      • Unverständlich ist, dass die Kronendurchmesser trotz des Bürgerhinweises nach wie vor nicht durchgängig entsprechend der aus dem Luftbild ablesbaren, tatsächlichen Dimensionen dargestellt wurden. Dieses betrifft insbesonde die verloren gehenden Bäume (s. beigefügte Planunterlagen, (dort gelb dargestellte Bäume (zzgl. eines dünnen 1.5 m breiten Puffer des Wurzelraumes gem. DIN 18920))
      • Das Konzept der GSWG Senne sieht scheinbar umfangreiche Gehölz-/Baumpflanzungen vor. Aufgrund der Besonderheit „Pflanzung auf Tiefgaragendach“ ist dieses herausfordernd und teuer. Ist eine Eingrünung tatsächlich so vorgesehen?
      • Die Höhenkonzeption des barrierefreien Geländes ist nicht genau erkennbar (nur stark verkleinert im Textteil als Prinzipschnitt). Bleibt die Mauer an der Gartenstraße (südlich der Tiefgaragenzufahrt) erhalten oder wird diese beseitigt?
  • TOP 4: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 230 der Stadt Löhne „Bürgerpark“, a) Aufstellungsbeschluss, b) Beschluss frühzeitige Beteiligung
    • Zustimmung
      • Frage: sind entsprechende finanzielle Ressourcen für Herstellung / Unterhaltung vorhanden?
  • TOP 5: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 163 der Stadt Löhne „Wohngebiet zwischen Friesenstraße und Steinsieker Weg“, a) Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung und der parallel durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, b) Neufassung des Geltungsbereiches, c) Satzungsbeschluss
    • Zustimmung
  • TOP 6: ISEK – Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept für die Innenstadt Löhne, hier: Grundsatzbeschluss zur Vorplanung zum Bahnhofsvorplatz
    • Zustimmung, mit folgenden Hinweisen zur Plananpassung:
      • die Säulenhainbuchen im Umfeld des Bahnhofs-Haupteinganges stehen relativ eng am Gebäude (etwa mittig der gegenwärtigen Taxi-Parkstände). Dadurch wird der auf der Nord-Ostseite des Gebäude liegende, ohnehin eher schattig, dunkel wirkende Eingangsbereich optisch weiter eingeengt und verschattet. Die Aufenthaltsqualität sinkt dadurch. Ein zentrales Anliegen der Bahnhofsplanung ist es, neben seiner verkehrlichen Funktion einen Ort des Aufenthalts und der Begegnung für Menschen zu schaffen. Ein zentraler Bestandteil des Konzepts ist die Verortung eines Cafés mit Außengastronomie in diesem Bereich. Da die Attraktivität des Standortes für die Außengastronomie ohnehin stark eingeschränkt ist (Lärm und Abgase der nebenliegenden Hauptverkehrsstraße | Schatten aus der Nord-Ost-Lage der Fläche | Fuß- und Radverkehr | geringe Flächengröße – wenig Nachbartische) sollte der erlebbare Raum unseres Erachtens nicht weiter eingeschränkt und verschattet werden. Zudem könnte es zukünftig sein, dass der Ort für Außenveranstaltungen im Kontext des Dritten Ortes (Bahnhofs-Café / der Bücherei /…) genutzt wird. Durch die gegenwärtige Planung wird der höhengestaffelte Raum, als Publikums- und Bühnenfläche -bei allen zwar vorhandenen (z.B. lärmbedingten) Nutzungseinschränkungen – unnötig eingeschränkt. Dadurch nimmt man sich die Veranstaltungs-Optionen.
      • die südlichste der 3 Hainbuchen steht incl. deren Hochbeet/Pflanzkübel mit Sitzauflage mitten in der Verkehrsbeziehung Fahrradständer-Rampe / Haupteingang. Dadurch entstehen in dem durch Hektik und dichten Besucherverkehr geprägten Ort labyrinthartige, unlogisch unterbrochene Wegeverläufe mit Unfallgefahren (zudem nur 2 m Durchgangsbreite). Dieses empfiehlt sich nicht.
      • Begründet wird die Pflanzung der Säulenhainbuchen verwaltungsseitig mit einer formellen Fortsetzung der Grünachsenbepflanzung und Schaffung einer optischen Verbindung und Lenkung zu dieser. Wir empfehlen die Pflanzung eines Teiles der Bäume an dieser Stelle – auch wenn das konzeptionelle Ansinnen vom Grundsatz nachvollziehbar ist – aus vorgenannten Gründen jedoch nicht. Zudem begrenzt die Zäsur der breiten Bünder Straße und des Radschnellweges die aus nur 1 bzw. 3 Bäumen bestehenden Verlängerungen der Grünachsen-Baumreihen die Erlebbarkeit des Zusammenhanges beider „Alleen“. Des weiteren stehen die Bahnhofsvorplatz-Bäume (vermutlich infolge einer Orientierung am Gebäude) nicht in den Fluchten der Grünachsen-Baumreihen. Insofern wird auch dadurch die verwaltungsseitige Begründung relativiert. Um die Grünachse gestalterisch aufzunehmen, aber den Raum nicht allzusehr zu entwerten, empfehlen wir, nur 2 Hainbuchen in Flucht der Grünachsen-Baumreihen eng am Radschnellweg zu pflanzen (um zudem den Raum zur Bünder Straße zu fassen). Die Definition | Abgrenzung des Raumes vor dem Bahnhof sollte mit Bäumen unseres Erachtens weiter östlich (z.B. im Bereich der „Sitzelemente“-Grünfläche/Fahrradständer) erfolgen. Entfallende Sitzauflagen auf den Pflanzkübeln könnten auf dem Hochbeet realisiert werden.
      • Die Aufenthaltsqualität auf der mit Sitzelementen („Sitzblüten“) ausgestatteten Grünfläche nördlich der Anlehnbügel ist kaum vorhanden: Es ist eine (zudem optisch zum Verkehrsraum) nicht gefasste Restfläche zwischen verschiedenen hoch frequentierten Verkehrsbereichen. Wir bezweifeln, dass die „Sitzelemente“ angesichts der nicht vorhandenen gestalterischen und lagemäßigen Qualität des Ortes jemals bestimmungsgemäß genutzt werden. Allenfalls könnte eine (wenn auch nur minimale) Aufenthaltsqualität an dieser Stelle geschaffen werden, wenn die Fläche mit einer niedrigen Hecke und einer Raumkantenbildung durch Baumpflanzungen zum Radschnellweg / zur Bünder Straße abgegrenzt würde. Dadurch würden zudem nicht bestimmungsgemäße Abkürzungen von Radfahrenden über die Wiese vermieden.
      • Durch die Schaffung einer Umfahrt auf dem Parkplatz entfallen vorhandene Baumpflanzungen. Eine 5 m breite Durchfahrt ist unseres Erachtens auf der Westseite des Parkplatzes außerhalb erforderlicher Kurvenradien entbehrlich. Insofern bietet sich dort die Pflanzung eines Baumes an, um den großflächig versiegelten Parkplatzbereich zu begrünen.
      • Auf dem Parkplatz werden die dargestellten Umfahrts-Durchfahrtsbreiten an den Stirnseiten der Stellplätze nicht benötigt. Ferner ist es möglich, die Mitte der Stellplätze (Überhangbereiche der PKW vor den Rädern) zu entsiegeln. Diese Flächen bieten sich zur Entsiegelung an. Hier könnten Baumpflanzungen (mit weitergehenden, überfahrbaren Baumscheiben (Substrateinbau / Baumstamm-Schutzbügeln) realisiert werden, um die Baumverluste durch Stellplatzumbau und Radschnellwegbau zu kompensieren, lokale Hitzeinseln zu reduzieren und das optische Erscheinungsbild der hochversiegelten und Graffiti-geprägten Fläche aufzuwerten.
      • Der Plan zu den vorgenannten Anpassungsvorschlägen ist hier hinterlegt.
      • Zu klären sind weitere Detailfragen (z.B. Standort für Müllentsorgung (Müllcontainer) der Nutzer (Cafe, Bücherei…) ist nicht eingezeichnet. Gibt es entsprechende Räume im Gebäude oder wo soll der Containerstandort sein?
  • TOP 7: Fahrradstraße im Bereich Hochstraße, hier: Prüfungsergebnis südlicher Fortsatz Hochstraße/Wibbeltstraße
    • Zustimmung, mit der Bitte um Mitteilung an die Verwaltung, aus welchen Gründen die Deckensanierung erforderlich ist. Dieses wurde in der Beschlussvorlage nicht erläutert, macht aber über 3/4 der Kosten aus
  • TOP 8: Fahrradstraßenkonzept, hier: Auftragsvergabe
    • Zustimmung
  • TOP 9: Fortschreibung integriertes Klimaschutzkonzept, hier: Maßnahmenplanung bis Ende 2025
    • Zustimmung
  • TOP 10: Städtebauförderprogramm 2024
    • Kenntnisnahme
  • TOP 11: Fußverkehrscheck 2024 – Mennighüffen
    • Kenntnisnahme
  • TOP 12: Mitteilungen der Verwaltung
    • Kenntnisnahme