Planungs- und Umweltausschuss Löhne, 20.02.2025
- TOP 3: Fußverkehrscheck 2024
- TOP 4: Durchführung der kommunalen Wärmeplanung
- TOP 5: Baumschutzsatzung
- wir begrüßen, dass ein Teil unserer Anregungen bei der Überarbeitung des am 20.6.24 von der Stadt vorgestellten Entwurfes eingeflossen ist
- dennoch lehnen wir die Satzung in vorgestellten Form ab, da es nach wie vor Herausforderungen in der Umsetzung von Kernpunkten der Satzung geben wird:
- Anzahl Ersatzbäume:
- die Festsetzung von mehr als einem Ersatzbaum für einen gefällten Baum führt potentiell zu signifikanten Beeinträchtigungen der Grundstücks- und Gebäudenutzung durch langfristige Verschattung. Perspektivisch werden Grundstücke „bewaldet“:
- die (heutigen) Grundstücksgrößen und erforderlichen Grenzabstände nach Nachbarschaftsrecht sowie Schutzzonen zu Ver- und Entsorgungsleitungen geben zudem sinnvolle Pflanzstandorte vielfach (in sinnvollen Pflanzabständen der Bäume zueinander) ggf. nicht her
- der Bürger würde ggf. erwägen, heranwachsende Bäume vor Erreichen von Grenz-Stammumfängen zu fällen
- würde eine exponentielle Zunahme der Baumanzal zur Folge haben, wenn die Kompensations-Bäume entsprechend der Maßgabe des gegenwärtigen Satzungsentwurfes (und unter Ausblendung von Krankheits- oder Klimawandelrisiken) dauerhaft erhalten und dick werden (z.B. ein genehmigter Fäll-Baum führt zu 3 Ersatzbäumen und später bei deren Fällung zu 9 Ersatzbäumen…)
- nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Raum wird dieses zu Herausforderungen führen: Wenn die Verwaltung selbst einen dicken innerstädtischen (Straßen-)Baum (z.B. Jahnstraße /von-Humboldt-Straße,..) fällt, dann erhöht sich nicht die Anzahl an Pflanzbeeten im Straßenraum und wird dadurch städtischen Nachpflanzungsbemühungen vor immer neue und schärfere Herausforderungen stellen
- Artenwahl:
- die Beschränkung der zulässigen Arten für Ersatzbäume (§7) auf europäisch heimische Arten
- schränkt die privaten Gestaltungsabsichten zu stark ein
- nimmt nur sehr begrenzt Rücksicht auf zu erwartende klimatische Standortveränderungen und begrenzte Anpassungsfähigkeiten von Gehölzen. Gehölze aus anderen biogegraphischen Regionen haben zum Teil wesentlich höhere Standortamplituden als europäisch heimische Gehölze
- Mindest-Baum-Größe einer Ersatzpflanzung von 20 cm Stammumfang.
- Die geforderte Mindestbaumschulqualität „H., 20/25 StU“ führt dazu, dass der zur Nachpflanzug Verpflichtete mit Baumgewichten von 150-270 kg/St agieren muss (Quelle + Quelle). Dieses ist insbesondere für Privatanwender fast nicht zu realisieren, ohne teure externe Dienstleister zu beauftragen, um die schweren Bäume (ggf. unter Zuhilfenahme von garten-/bodenschädigenden Baggern zum Transport) satzungskonform zu pflanzen. Die erheblichen finanziellen Mehrbelastungen und potentiellen Beeinträchtigungen des eigenen Gartens erscheinen unangemessen im Vergleich zum ökologischen / gestalterischen „Gewinn“ durch die Wahl dieser größeren Qualität als üblich.
- Moralische Herausforderungen:
- Vor dem Hintergrund dass es große Defizite im Handeln der Stadt hinsichtlich der Pflanzung von Bäumen gibt, erscheint es nicht angemessen, vom Bürger mehr oder ersatzweise Pflanzungen zu verlangen, die selbst nicht umgesetzt werden. Stichpunkte dazu wären beispielsweise
- (zeitliche) Defizite in der Nachpflanzung von Baumausfällen (s. nachstehender TOP)
- Bebauungsplan „148 – „Gewerbegebiet südöstlich der Koblenzer Straße“ (nebst Änderungen“): Ca. 85 % der flächenhaften, von städtischer Seite zu realisierenden Kompensationsmaßnahmen (ca. > 4,7 ha) wurden (auch rd. 30 Jahre nach Inkrafttreten der Satzung / Realisierung Bebauung) nicht realisiert, aber rd. 98 % der Eingriffe durch Gewerbe- und Verkehrsflächen wurden bereits in Kenntnis dessen genehmigt und abgenommen. Festgesetzte Baumpflanzungen (rd. 70 St.) im Straßenraum Gewerbestraße“ fehlen in der Umsetzung zudem quasi komplett.
- Im B-Plan 115 „Wohngebiet südlich der Straße Auf der Hude“ im Stadtteil Löhne – Bahnhof, Gohfeld“ wurden ca. 81 St. Bäume von insgesamt 119 auf privaten Flächen festgesetzten Bäumen NICHT realisiert oder zwischenzeitlich abgesägt. D.h. 2/3 der Bäume fehlen. Hier gibt es offensichtlich Defizite in der Bauabnahme und Nachkontrollpraxis der Verwaltung
- Im B-Plan 226 – „Sondergebiet Bildungseinrichtung und Beherbergung Schützenstraße“ im Stadtteil Obernbeck gab es bereits in der Planungsphase deutliche Hinweise auf konzeptionelle Konflikte mit Baumschutzfragen. Bei der Umsetzung des Vorhabens sind die erwarteten Konflikte auch eingetreten. Gegenmaßnahmen wurden von Seiten der Verwaltung trotz entsprechender Hinweise nicht eingeleitet.
- Hinweise:
- Wir regen an ein Kataster über die Ersatzbäume zu führen, da junge Bäume ansonsten schwer / nicht in ihrer Bestandserhaltung dokumentiert / überprüft werden können. Wir bitten um Angabe, ob so ein Kataster (ab wann) verwaltungsseitig geführt wird und wie Nachkontrollen durchgeführt werden.
- TOP 6: Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Löhne. Hier: Information des Planungs- und Umweltausschusses gem. §13 der Baumschutzsatzung über die Fällgenehmigungen im Jahr 2024 in öffentlichen sowie im privaten Bereich
- Kenntnisnahme. Auf die praktischen und moralischen Herausforderungen des vorhergehenden TOP wird verwiesen: Der Umfang der hier vorgestellten Nachpflanzungsdefizite wird sich vermutlich mit Beschlussfassung der Änderungssatzung im vorhergehenden TOP vergrößern.