Planungs- und Umweltausschuss Löhne, 21.09.2022
- TOP 2: Gemeinschaftsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 16.06.2021 hier: Einbringung von Zisternen bei Neubauten
- Zustimmung unter folgendem Hinweis:
- der Punkt 3 des kommunalen Förderprogramms ist nicht eindeutig formuliert. Wir schlagen vor, alternativ zu formulieren: „[…] 3. Bemessung der Zuschüsse 3.1 Der Förderbetrag beträgt einmalig je angefangenen Kubikmeter Speichervolumen 200,- €. 3.2 […]“
- TOP 3: Antrag der CDU-Fraktion vom 15.05.2022 hier: Erneuerung der Fahrradständer – Grundschule Löhne-Ostscheid
- Kenntnisnahme unter folgendem Hinweis:
- eine Attraktivitätssteigerung der Fahrradnutzung durch weitergehende Angebote sind zu prüfen. Dieses z.B. / insbesondere am Standort der GS Melbergen-Wittel, wo weniger als 3 % der Grundschüler*innen Rad fahren, obwohl die verkehrliche / räumliche Einbindung diese Verkehrsmittelwahl nicht zwingend nahelegen (z.B. durch Stellplätze an anderer Stelle auf dem Gelände, …). Dabei Anpassung der Prioritäten
- TOP 4: ISEK – Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept für die Innenstadt von Löhne | a) Vorstellung Entwurf zum Umbau Bahnhof zum Dritten Ort | b) Beschluss Städtebauförderantrag 2023
- Enthaltung, da die Kostenschätzung / Planungen zum Umbau des Bahnhofes Löhne nicht mit den Sitzungsvorlagen verschickt wurden, kann keine abschließende Positionierung gefunden werden. (Dieses wird den wesentlichen Kostenfaktor des Antrages / der Umsetzung ausmachen)
- Zustimmung zu den übrigen Punkten
- TOP 5: Aufteilung des Bebauungsplanes Nr. 220 der Stadt Löhne „Feuerwehrhaus und Wohnbebauung zum Tichelbrink“ in die Teilbereiche 220/A und 220/B | a) Teilungsbeschluss | b) Weiterführung des Aufstellungsverfahrens | c) Reduzierung des Geltungsbereichs der 13. Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren
- Zustimmung unter folgendem Hinweis:
- Konzeptionelle Aussagen zu Vorgaben zur Eingrünung des Geländes fehlen (z.B. straßenparallele Baumreihen, Ergänzungen von Hochstämmen in Stellplatzbereichen etc.). Diese sind zu ergänzen.
- TOP 6: Einrichtung eines Klimafonds, hier: Maßnahmenvorschläge
- TOP 7: Umsetzung Klimaschutzkonzept, hier: Handlungsprogramm
- Kenntnisnahme unter folgenden Ergänzungen:
- Schwerpunkte von Ursachen von Klimawandel in maßgeblicher kommunaler Verantwortung sind z.B. die Themenfelder
- Bauen (Bauleitplanung (Umfang von Neuausweisungen von Bauflächen, Verknüpfungen zum Themenfeld „Verkehr“: konzeptionelle Fragen des Umganges mit Verkehren in Quartieren, PVA-Pflichten, ggf. Anpassung von bestehenden B-Plänen auf aktuelle Anforderungen)
- Verkehr (kommunale (sowie – sofern von den Straßenbaulastträgern beteiligt – überörtliche) Straßen und Fußgängerzonen)
- Nutzung von Landwirtschaftsprodukten: Haustierhaltung (Überprüfung einer Anpassung der steuerlichen Lenkungswirkung bei fleischfressende Haustiere)
- …wir vermissen Schwerpunktsetzungen im Handlungsprogramm in diesen Themenfeldern. Wir schlagen vor, diese wichtigen Themenfelder im Handlungsprogramm zu ergänzen und prioritär zu fokussieren
- TOP 8: Beteiligung der Stadt Löhne an der interkommunalen Kooperation Werre
- Ablehnung
- Mehrwert wird nicht erkannt: viele Anrainerkommunen / Kreise haben eigene Gewässerbeauftragte. Mit der Geschäftsstelle werden Doppelstrukturen für Tätigkeiten geschaffen, die ohnehin im Aufgabenfeld der Gewässerbeauftragten liegen
- TOP 9: Stellplatzsatzung der Stadt Löhne gem. § 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW 2018
- Ablehnung
- der Entwurf der Stellplatzsatzung zeigt gegenüber den Werten des Landes NRW verbreitet einen zum Teil doppelt so hohen KFZ-Stellplatzbedarf aus.
- der Kreis Herford liegt in der KFZ-Dichte/Einwohner landesweit sehr weit vorne (Quelle, S. 30) und hat von daher – wie von der Verwaltung dargestellt – sicherlich hohe Stellplatzbedarfe, jedoch ist dieses im Lichte der gegenwärtigen und zukünftigen Klimawandelproblematiken eine unrühmliche Spitzenposition, die es nicht zu festigen gilt
- die Landesbauordnung gibt ausreichende Kennzahlen für Stellplatzbedarfe vor. Experten auf Landesebene haben diese erarbeitet
- auch flächenmäßig größere Kommunen in der Nachbarschaft im Kreis Herford sehen Notwendigkeiten zur zwingenden Umsetzung höherer Stellplatzschlüssel nicht
- eine Verpflichtung der Löhner Bauherren, darüber hinausgehende Stellplatzflächen insbesondere für den motorisierten Verkehr vorzusehen, ist im Lichte des Klimawandels, des Bodenschutzes und der Ökologie usw. ein fatales Signal, was städtische Bemühungen zur Mobilitätswende in Frage stellt
- die Argumentation der Verwaltung, es bestünde ein unzureichendes ÖPNV-Angebot, kann kein Grund sein, da mit höheren Stellplatzschlüsseln die Nutzung des ÖPNV und damit auch dessen Angebot nicht gestärkt wird
- auch hier gilt der Grundsatz: „Wer Straßen/Parkplätze sät, wird Verkehr ernten“. Eine Schaffung von Anreizen zu – im Landesvergleich – überdurchschnittlicher PKW-Nutzung wird nicht unterstützt
- es bleibt dem privaten Bauherren weiterhin unbenommen, im Rahmen der zulässigen GRZ (Grundflächenzahl) und anderer Regelungen des B-Planes nach eigenem Bedarf weitergehende Stellplätze anzulegen
- Stellplatzknappheiten im öffentlichen Raum sind erwünscht und werden dazu führen, dass die Nutzung des PKWs unattraktiver wird und dieses eine (erwünschte) Verkehrsverlagerung zum Rad/ÖPNV bewirkt
- abweichende (höhere) Kennzahlen im Rahmen einer Löhner Stellplatzsatzung werden allenfalls für Radabstellanlagen/und Ladestationen mitgetragen
- es erscheint städtebaulich sinnvoller und effizienter, zentrale Stellplatzanlagen vorzuhalten, als individuelle Stellplätze/Wohnhaus o.ä. (Quelle, S. 15), da die individuellen Stellplatzbedarfe im Lebenszyklus eines Wohnhauses/einer Familie im Laufe der Jahre stark schwanken (Quelle, S. 16). In der Sitzungsvorlage selbst wird dargestellt, das der starre Stellplatzschlüssel in diesem Punkt Schwächen hat. Die Aggregierung von Stellplätzen auf gemeinschaftlichen Parkplätzen nivelliert Schwankungen des Stellplatzbedarfes und erzeugt durch räumliche Distanz zur Wohnung eine höhere Nutzungsfrequenz anderer Verkehrsträger (Rad etc.)
- eine Stellplatzsatzung wird lediglich im Sinne der Maßnahme M5 des Mobilitätskonzeptes der Stadt Löhne (S.120) und zur Bewirtschaftung des ruhenden Verkehrs in diesem Zusammenhang mitgetragen
- wir verstehen z.B. nicht, dass
- die KFZ-Stellplatznachweispflichten verbreitet (zum Teil doppelt so hoch) wie in der Landessatzung sind
- für Ein-/Zweifamilienhäuser keine Fahrradstellplätze nachgewiesen werden müssen
- bei Wohnflächensteigerungen von Mehrfamilienhäusern mehr KFZ-Stellplätze / Wohneinheit (WE) nachgewiesen werden müssen, aber die nachzuweisenden Fahrradstellplätze / WE konstant bleiben
- für Büro- und Verwaltungsräume mit hohen Nutzungsflächen (Bibliotheken…) keine Fahrradstellplätze nachgewiesen werden müssen
- im Gegensatz zu den Landesregelungen nur sehr eingeschränkte Anreize für Betriebe geschaffen werden, Stellplatznachweise durch den Nachweis von ÖPNV-Dauertickets der Beschäftigten zu reduzieren (dort sind bis zu 85 % Reduktion möglich).
- wir weisen darauf hin, dass der Fahrradstellplatzschlüssel für Fitnesscenter fehlerhaft erscheint (Anzahl / 15 m² Sitzplätze erscheint als nicht zielführende Bemessungsgröße). Wir vermuten, dass ggf. Anzahl/15 St. Sitzplätze oder x m² Nutzfläche geeigneter erscheint
- TOP 10: Löhner Bürgerwald, hier: 2. Bürgerwaldfläche am Wallücker Bahnweg – Anlage einer Obstbaumwiese
- Kenntnisnahme unter folgendem Hinweis:
- die 4 m – Sicherheitsabstände zur 220 kV-Freileitung (bei Erreichen der prognostizierten Kronen-Endgröße) werden im bereits realisierten Bürgerwald von 2020/2021 nicht eingehalten. Dieses ist bei dem nun dargestellten östlichen Pflanzabschnitt sicherzustellen