Planungs- und Umweltausschuss Löhne, 23.11.2023
- TOP 2: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102/D der Stadt Löhne „Gewerbegebiet Großer Kamp östlich der B 611“, hier: a) Beratung und Beschluss über die während der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der parallel durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen; b) Beratung und Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung und der parallel durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen; c) Neufassung des Geltungsbereiches; d) Satzungsbeschluss
- Ablehnung. Gründe: Die Verwaltung hat unsere Hinweise zum Thema aus den vorangegangenen Beratungen (20.06.2023, TOP 4; und 24.11.2022 ) nach wie vor nicht eingearbeitet. Es sind diese
- grundsätzlich
- Verlust hochwertiger Ackerböden, die im Klimawandel wegen zunehmender Ertragsrisiken immer wichtigere Funktionen für die Nahrungsmittelversorgung übernehmen werden
- Verlust von natürlichen Versickerungsmöglichkeiten und Grundwasserbildungskapazitäten. Anstrengungen zur Erhaltung der Wasserversorgung werden auch in Hinblick auf den Klimawandel immer wichtiger.
- Verlust von potentiellen Habitatfunktionen (insbesondere f. d. Fledermäuse, die in der angrenzenden Nachbarschaft selbst im NRW-Vergleich in außergewöhnlicher Artendichte vorkommen)
- Widerspruch zu anstehenden Planungskonzeptionen des in Aufstellung befindlichen Regionalplanes
- Beeinträchtigung des angrenzenden Waldbestandes
- Beeinträchtigung lokalklimatischer Funktionen (Kaltluftentstehung….)
- Begrenzung der Freiraum- und Erholungsfunktionen durch Wachstum von Siedlungsflächen in die freie Landschaft
- der Neubau und Betrieb von Gebäuden fördert unter den gegenwärtigen Bedingungen den Klimawandel. Aufgrund des akuten Handlungsbedarfes an dieser Stelle wird eine Unterstützung / Neuausweisung klimaschädlicher menschlicher Tätigkeit als nicht zielführend betrachtet
- der Entwurf des B-Planes weist im Textteil signifikante fachliche Mängel hinsichtlich der Grün-Festsetzungen auf, die zu korrigieren sind
- die geforderten „autochtonen“ Gehölze sind in den beschriebenen Qualitäten nicht im Handel erhältlich. Die Forderung ist ersatzlos zu streichen
- die Forderung nach „heimischen“ Gehölzen wird den prognostischen Standortbedingungen (hoch versiegelter (ggf. basischer), arider Standort; zu erwartender Klimawandel) nicht / nur in Teilen gerecht. Statt dessen sollten vielmehr für diese Standorte bewährte Arten („geeignete“ Arten der GALK-Straßenbaumliste der jew. aktuellen Fassung) eingefordert werden
- die Artenliste weist Arten von Sumpf-und Moorstandorten auf, die mit Sicherheit nicht funktionieren werden und das angestrebte Begrünungsziel nicht erreichen (Bsp. Rhamnus, Betula pub., Salix, Myrica,…). Auch weitere empfindliche Arten wie Kastanie,…. sollten nicht Gegenstand der Artenliste sein. Alternativ sind „geeignete“ Arten der GALK-Straßenbaumliste der jew. aktuellen Fassung vorzugeben (die im Übrigen ständig neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst wird) und daher im Klimawandel die notwendige Flexibilität gegenüber einer starren städt. Artenliste aufweist.
- 40% der Baumarten der städt. Baumartenliste sind nach GALK-Straßenbaumliste (Gartenamtsleiterkonferenz) nicht geeignet (10 St) oder wurden – vermutlich aus Abwegigkeit der Artenwahl – erst gar nicht getestet (8 St.).
- weitere 37 % der Liste (17 St.) sind nur mit Einschränkungen geeignet
- lediglich 20 % der Arten (9 St) sind (gut) geeignet
- bei einer Art liegt das Bewertungsergebnis nicht vor
- viele „geeignete“ Arten und Sorten der GALK_Straßenbaumliste tauchen in der städtischen Liste nicht auf
- die Artenliste umfasst Bäume 3. Ordnung (Kleinbäume, Großsträucher), die das erwartete Begrünungsziel (Überstellung von jeweils 10 Parkplätzen, kleinklimatische, gestalterische, ökologische Aufwertung) nicht im Ansatz erreichen werden. Alternativ sind Arten vorzugeben, die eine Mindesthöhe von 12 m o.ä. gem. GALK-Straßenbaumliste der jew. aktuellen Fassung aufweisen
- es fehlen vollständig Vorgaben zur Verhinderung von kronenvolumensbegrenzenden Schnitten
- die Ausnahmevoraussetzungen …
- für die Verwendung von Säulen-Bäumen
- für den Ersatz von Hecken durch Hochstämme
- …sind näher zu spezifizieren.
- kleinkronige, Kugel-, Säulen- und Trauer-Sorten von Gehölzen sind zu vom Grundsatz her zu untersagen
- die Vorgabe der Satzung, 3-5 Pflanzen gleicher Art in Gruppen in Hecken zusammen zu pflanzen, ist zu kleinteilig. Besser wäre die Verwendung von 10er Gruppen, um auch schwachwüchsigen Arten eine Chance zu geben
- die Vorgabe der Satzung, alle 7 m einen Überhälter in Hecken zu pflanzen, wird als zu eng angesehen, da dieses eine Ausdunklung und ggf. Ausfall der darunter gepflanzten Sträucher bedeutet
- die Detaillierungstiefe der Vorgaben zum einzubauenden Wildschutzzaunes erscheint überzogen (ein Verweise auf eine Mindesthöhe sollte ausreichen)
- statt des Hinweises „[…] Pflanzgruben sollten Anschluss an den aufgelockerten Unterboden haben […]“ ist in der Satzung „sollten“ durch „müssen“ zu ersetzen, da ansonsten Staunässe etc. begünstigt wird
- TOP 3: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 163 „Wohngebiet zwischen Friesenstraße und Steinsieker Weg“; a) Aufstellungsbeschluss Bebauungsplanänderung; b) Beschluss öffentliche Auslegung
- Zustimmung, jedoch Anregung, weitergehende Verpflichtungen (PVA) in den Satzungstext aufzunehmen
- TOP 4: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 223 der Stadt Löhne „Wohngebiet zur Mergelkuhle“ sowie 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Löhne im Parallelverfahren. Hier: a) Weiterführung der Aufstellung des Bebauungsplanes im Regelverfahren; b) Weiterführung des Verfahrens zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Löhne und Erweiterung des Geltungsbereiches; c) Beschluss frühzeitige Beteiligung zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Löhne
- Ablehnung aus den am 24.11.22 (TOP 10) und 28.04.2022 (TOP 6) genannten Gründen bzw. mit der Forderung nach Aufstellung einer autofreien Variante, sofern sich die PUA-Mitglieder mehrheitlich für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens entscheiden
- Ein Bedarfsnachweis zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen wurde seitens der Verwaltung nicht erbracht. Vielmehr wird gem. IT NRW im Prognosehorizont 2040 für Löhne gegenüber 2018 ein Bevölkerungsrückgang um 6,3 % (entspr. einem Bevölkerungsrückgang v. ca. 2.500 LöhnerInnen) erwartet (Quelle, S. 62 oben). Unter dieser Prognose ist ein Bedarf für zusätzliche Wohnhäuser nicht erkennbar – außer die Wohnfläche / Kopf steigt, was aus Sicht aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten / Klimagesichtspunkten nicht zu unterstützen ist
- zudem verweist auch die Bez.Reg. gem. vorletztem Absatz auf S. 2 der Vorlage zum TOP auf einen bestehenden Siedlungsflächenüberhang auf Flächennutzungsplan-Ebene in Löhne
- TOP 5: Solarförderprogramm: hier: Beschluss zur Änderung der Förderrichtlinien
- Ablehnung: Gründe:
- einer der wesentlichen Kernpunkte der Transformation Deutschlands hin zu einer klimaneutralen Gesellschaft ist die signifikante Ausweitung der Produktionskapazitäten klimaneutraler Energie. Eine der Möglichkeiten ist die dezentrale Produktion dieser Energie mittels Photovoltaikanlagen. Um Konflikte mit der Landwirtschaft, dem Naturschutz etc. zu begrenzen, empfiehlt es sich, eine Vielzahl der Anlagen auf bereits versiegelten Flächen wie Haus- und Gewerbeflächendächern und an Gebäudefassaden/Balkonen zu installieren. Gerade diese dezentralen Installationen wurden besonders von der Stadt gefördert. Eine Begrenzung der Fördersumme auf gut 1/4 der ursprünglichen Summe würde die Fortschritte im Zubau privater PVA-Kapazitäten zu stark beschränken. Die Defizite in der ohnehin bereits heute schlechten Zielerreichung des Punktes 2.2.2 des Auditberichtes des TOP 5 (European Energy Award) werden dadurch unwahrscheinlicher erreicht.
- Es wird angeregt, die ursprüngliche Fördersumme – wie in der Vorlage angedeutet – zumindest auf 75 Tsd € anzupassen und statt dessen auf teurere, klimaschädliche Investitionen zur Förderung des PKW-Verkehrs (Unterer Hellweg, Anschluss an die B61,…) zu verzichten.
- TOP 6: European Energy Award. Hier: Freiwillige Fortführung des eea-Prozesses sowie Berichterstattung über das externe Re-Audit 2023
- Zustimmung, jedoch Bitte um Erläuterung insbesondere zu Unklarheiten zu Gründen bezüglich der stark defizitären Punkte
- TOP 7: Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Löhne; hier: Bericht über Umsetzungsstand
- TOP 8: Planungsstand der kommunalen Wärmeplanung in Löhne
- TOP 9: Umsetzung Mobilitätskonzept
- Kenntnisnahme, jedoch Bitte um Erläuterung insbesondere zu Unklarheiten zu Gründen bezüglich der noch nicht bearbeiteten Listenelemente der Anlage 1
- TOP 10: Erstellung eines Fahrradstraßenkonzeptes, hier: Beschluss Fahrradstraßenkonzept als Entwurf
- Ablehnung. Gründe:
- Wesentliches Ziel der Erstellung des Fahrradstraßenkonzeptes ist die Verlagerung des alltäglichen Mobilitätsverhaltens weg von der Nutzung des PKW hin zum Fahrrad (ÖPNV). (Das Konzept soll einen rechtssicheren Rahmen dafür schaffen)
- Seitens des Imkervereins werden die – auf jeden Fall positiv zu wertenden – Bemühungen als nicht hinreichend angesehen:
- es gibt signifikante quantitative und qualitative Defizite in dem Entwurf des Konzepts
- die Einrichtung von Fahrradstraßen wird – wenn überhaupt – nur in überschaubarem Umfang (und dieses auch nur schrittweise) in einer noch ungewissen Zukunft erfolgen
- Die Einrichtung von Fahrradstraßen dauert zu lange:
- Das Ziel der Begrenzung der maximalen Erderwärmung von 1,5 °C wird verfehlt, wenn die Löhner Bevölkerung nicht signifikant und zeitnah auch im Verkehrssektor die CO2-Produktion reduziert. (Dazu gehört auch der Umstieg vom motorisierten Individualverkehr (PKW, Motorrad etc.) auf emmissionsärmere Alternativen wie das (Elektro-)Fahrrad, den ÖPNV etc.)
- Das verbleibende CO2-Budget bis zur Verfehlung dieser Schwelle beträgt gegenwärtig nur noch knapp ca. 5 3/4 Jahre (Stand 11/2023) (Quelle)).
- Werden auf nur einzelnen der gegenwärtig 717 Straßen der Stadt Löhne (Quelle) Fahrradstraßen ausgewiesen, wird sich das Fahrrad-/PKW-Nutzungsverhalten vermutlich kaum verändern, da sich die Regeln des Miteinanders nur in einem sehr geringen/kaum wahrnehmbaren Umfang ändern.
- Die derzeitige Priorisierung sieht im ersten Schritt (Priorität 1a) eine Einrichtung einer Fahrradstraße auf der „Hochstraße“ auf ca. 1.4 km Länge aus.
- Die Straße ist bereits heute verkehrsberuhigt (Tempo 30).
- Die Verkehrsbedeutung für den PKW-Verkehr ist – da weitgehend Wohnstraße – untergeordnet. Eine aktuelle Beeinträchtigung und Gewinn für den Radverkehr ist nur untergeordnet vorhanden
- Die Fahrradstraße wird sich somit auf ca. 0.2 % der Gesamtlänge der PKW-nutzbaren Straßen (ca. 480 km – Quelle: OpenStreetMap) auswirken. Würde man die Verkehrsbedeutung gewichten, wären die Auswirkungen prozentual noch geringer.
- In der Summe sind die Auswirkungen/die Wahrnehmbarkeit der Ausweisung für die Löhner Bevölkerung somit zu vernachlässigen. Eine wahrnehmbare Mobilititätswende wird hierdurch nicht erwartet.
- auch andere Strecken der Priorität 1(b) sowie 2 und 3 beinhalten kaum qualitative Verbesserungen (weitgehend bereits heute mit Tempo 30 ausgewiesen oder kaum mit PKW-Verkehr-belastet Rathausstraße, In den Triften,…), auch quantitativ sind die Strecken in überaus überschaubarer Menge und ausgedehnten Zeithorizonten vorgeschlagen.
- Fahrradfahrer werden gemäß Konzeption auf verwinkelte Nebenstrecken gezwungen
- die größere Wegelängen nach sich ziehen, um das Ziel zu erreichen
- die abseits vieler Zielpunkte (Geschäfte…) liegen
- dadurch empfindet der Radfahrer keine Wertschätzung. Bürger werden dieses kaum als stätische Unterstützung und Motivation zum Umstieg aufs Rad empfinden.
- die Entscheidungen zur Überarbeitung der Stellplatzsatzung vor ca. 1 Jahr lässt den Bürger im Gegenteil eher eine Förderung des PKW-Verkehrs empfinden
- wir fordern daher,
- mehr Fahrradstraßen in einem ersten Schritt auszuweisen, als nur die Hochstraße
- auch Hauptverkehrsstraßen (Brunnenstraße, Bahnhofstraße,….) in die Konzeption einzubeziehen.
- die Einrichtung von Fahrradzonen zu prüfen, wie es beispielsweise in der Sitzungsvorlage zu Verkehrsausschuss der Hansestadt Herford v. 20.6.2023 inhaltlich und rechtlich begründet von der dortigen Verwaltung dargestellt wurde
- weitergehende Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs zu konzipieren (Aufstellzonen vor wartenden PKW an Lichtsignalanlagen; Ampelschaltungen, die den nicht-motorisierten Verkehr bevorzugen)
- Hinweis: Die Grundlagenkarte weist zahlreiche Defizite auf (neuer Geh-/Radweg ehem. B61, B611 fehlt; ausgewiesene städtische Radverkehrswege partiell nicht vorhanden bzw. sehr gefährlich (Schweichelner Straße) / nur stark eingeschränkt befahrbar (extreme Straßenschäden Leinkamp, Am Hillpark)
- Nachtrag: Um die Notwendigkeit einer Ausweitung und Beschleunigung von Fahrrad-fördernden Maßnahmen zu unterstreichen, habe ich versucht, im Rahmen der Sitzung die Folien des hier verlinkten Dokuments zu zeigen. Durch den Ausschussvorsitzenden wurde mir dieses zwar vom Grundsatz eingeräumt, dieses jedoch ab Folie 3 (S. 8) mit Verweis auf §12(5) der Geschäftsordnung (s.II.1.2 dieses Links) für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Löhne wieder verweigert.
- Vom Grundsatz war meine (geplante) Argumentationslinie:
- Das „UN-Enviroment-Programme“ (UNEP) hat in seinem jüngsten „Emissions-GAP-Report“ am 20.11.2023 vor einer Klimaerwärmung von 2,5°C – 2.9°C bis zum Ende des Jahrhunderts gewarnt (S. 1 meiner Präsentation)
- Um diese (sich lokal vielleicht anders ausprägende) Veränderung der Durchschnittstemperatur schon heute zu erfahren, müsste man bspw. von Löhne/Herford nach Südfrankreich bis etwa zur dunkelorangen Linie einer um 3°C höheren Durchschnittstemperatur im Vergleich zu Löhne / Herford fahren. (In der Karte der S. 2 der Anlage sind alle Orte mit der gleichen Durchschnittstemperatur wie Herford / Löhne mit einer schwarzen Linie dargestellt)
- Diese dunkelorange Linie stellt in etwa auch die Verbreitungsgrenze der hier dominierenden Waldbaumart „Rotbuche“ dar.
- Würde also – rein theoretisch – in Löhne die Jahresdurchschnittstemperatur auch um 2.9°C ansteigen, wäre zu erwarten, dass die Buchen (und damit quasi alle (buchen-geprägen) Wälder in dieser Region) in der gewohnten Artenzusammensetzung nicht mehr existieren könnten/würden. Dazu kämen natürlich viele andere (auch finanzielle….) Risiken in vielen Sektoren. (Auf die Themen „Kipppunkte, Abreißen des Golfstromes etc.“, die (lokal ggf. zu anderen Veränderungen führen werden) konnte ich aufgrund der vorgegebenen Zeitbegrenzung nicht eingehen.)
- Das Fahrradstraßenkonzept der Verwaltung ist maßgeblich aus Klimaschutzgründen motiviert. Dabei stellt das Fahrrad eine deutlich CO2-emissionsärme Fortbewegungsmöglichkeit im Vergleich zum KFZ dar. Um den Ausschussmitgliedern zu zeigen, wo wir uns global hinsichtlich des CO2-Gehalts im Vergleich der letzten 800.000 Jahre bewegen, habe ich auf den Seiten 3 bis 7 den aktuellen und vergangenen CO2-Gehalt (verändert nach Quelle: EU (EuropeanEnviromentAgency)) der Erdatmosphäre dargestellt. Hieraus sind die im erdgeschichtlichen Vergleich engen Zusammenhänge zwischen CO2-Gehalt und Temperatur (in Polarregionen) erfahrbar. (In der Karte zeigen sich an den Kurventiefpunkten (dargestellt durch das Löhner Mammut) mehrere Eiszeiten. Darüber hinaus auch mehrere Warmzeiten)
- Auch die im Vergleich zur Historie extreme Steigerung auf einen aktuellen Gehalt von ggw. 422 ppm (11/2023) ist darin ablesbar
- Dieses legt – unabhängig von den Darstellungen der S. 1/2 meiner Präsentation – die Notwendigkeit einer Begrenzung des weiteren CO2-Ausstoßes -auch durch den Verkehr – nahe
- Hier wurde mein Rederecht gestoppt. Nicht mehr ausführen konnte ich:
- Die Stadt Löhne bekennt sich in ihren eMail-Attachments und offiziellen Schreiben mit dem Logo „Löhne macht Klima“ zum Klima. Es fehlt jedoch eine sprachlich korrekte und eindeutige Formulierung, in welche Richtung sie das Klima beieinflussen will (hin zum Klimawandel oder hin zum Klimaschutz). Diese Uneindeutigkeit prägt sich scheinbar auch in unzureichenden Maßnahmen zum Klimaschutz / der CO2-Einsparung im Verkehrssektor (in der Vorlage werden in einem ersten Schritt nur 0,2 % des Straßennetzes als Fahrrradstraße ausgewiesen) aus. (Dieses habe ich auf S. 6/7 darstellen wollen)
- Die Hansestadt Herford hat in der Sitzungsvorlage zu Verkehrsausschuss v. 20.6.23 weitergehende Möglichkeiten dargestellt, den Radverkehr zu stärken, in dem „Fahrradzonen“ ausgewiesen werden können (diese kombinieren flächenhaftere Zonenausweisungen – ähnlich der Tempo-30-Zone für Autos – mit den Regeln für Fahrradstraßen). Eine Karte dieser Sitzungsvorlage, die für Herford das großflächige Potential solcher Zonen darstellt hatte ich auf den Seiten 8/9 meiner Präsentation geplant. Die Großflächigkeit eines solchen Potentials steht im Gegensatz zu den Darstellungen der Löhner Stadtverwaltung in dieser Sitzungsvorlage, die nur von sehr begrenzten Handlungsoptionen weniger Straßen (und das auch nur in breiter zeitlicher Streckung) spricht.
- TOP 11: Lärmaktionsplan der Stadt Löhne, Stufe 4, a) Entwurfsbeschluss des Lärmaktionsplans – Stufe 4, b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung und TÖB- Beteiligung
- Ablehnung: Gründe:
- Der Lärmaktionsplan unternimmt quasi keinerlei Anstrengungen, um die Quellen des Lärms zu begrenzen (S. 24/25). Die Verwaltung beabsichtigt, dem PKW-Verkehr weiterhin auch auf den Hauptverkehrsstraßen die TOP-Priorität zuzuweisen (Ausführungen zu Straßenraumgestaltung, Geschwindigkeiten) -obwohl breit geteilte wissenschaftliche Erkenntnisse Handlungsbedarfe hin zu verändertem Mobilitätsverhalten aufzeigen.
- Neben den vom Lärmaktionsplan behandelten Verkehrswegen findet Lärmbelastung durch Verkehr auch an vielen anderen Haupt-und Nebenstraßen statt, auch wenn die Schwellenwertbetrachtung des Lärmaktionsplanes diese Straßen aus dem Raster fallen lässt. Auch hier würden sich Anstrengungen zur Verringerung der Belastung mit motorisiertem Verkehr vielfältig positiv auswirken
- TOP 12: Einrichtung einer direkten Buslinie aus dem Ortsteil Obernbeck (Antrag der Schulkonferenz der Bertolt-Brecht-Gesamtschule vom 20.03.2023)
- Zustimmung zum Beschlussvorschlag (Ablehnung der Einrichtung einer neuen Buslinie)
- TOP 13: Projekt zur Förderung von Baumpflanzungen auf Privatgrundstücken in Löhne
- TOP 14: Erteilung einer Fällgenehmigung; hier: Erteilung einer Fällgenehmigung für einen Baum am Lehrschwimmbecken
- Zustimmung vorbehaltlich einer weitergehenden Erläuterung des gepl. Bauverfahrens (Blöcke ?)