Planungs- und Umweltausschuss Löhne, 24.11.2022
- TOP 3: Gemeinschaftsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und CDU vom 27.09.2022; Radschnellweg RS3 – Tunnellösung Bereich Quellental/Bünder Straße
- Ablehnung: der Imkerverein Löhne teilt die vielfältigen Bedenken der Verwaltung zur Realisierbarkeit des Tunnels parallel zur Bünder Straße
- seitens der Verwaltung werden kaum Alternativen aufgezeigt, die die Konfliktpunkte -außer durch einen Neubau des Quellental-Tunnels – lösen. Eine Umsetzungsterminprognose durch die DB AG für diese Variante liegt jedoch nicht vor. Insofern schlägt der Imkerverein vor, die Bahnunterführung „Quellental“ für den motorisierten Verkehr (außer Rettungsdienst o.ä.) als Einbahnstraße auszuweisen oder ggf. sogar zu sperren.
- Wenn eine Einfahrtmöglichkeit von der Bünder Straße gewährt wird, werden Sichtbeziehungen des motorisierten Verkehrs auf den RS 3 und die Fußgänger gewahrt und die Anwohner nur in eine Richtung beeinträchtigt
- die Konflikte PKW/Rad/Fußgänger werden dadurch im Wesentlichen beseitigt
- der Knotenpunkt spielt in den innerörtlichen Verkehrsbeziehungen nur eine untergeordnete Rolle: Insbesondere aufgrund der Ausprägung des Knotenpunktes als T-Kreuzung und fehlender/kaum vorhandener Ziele an der Bünder Straße zwischen Herforder und Bahnhofstraße erscheint eine Verlagerung des Verkehrs auf die Strecken Herforder Straße / Königstraße vertretbar
- dieses wird zweifelsohne zu Belastungen des näheren Anwohnerumfeldes hinsichtlich verlängerter Fahrwege in Richtung Ellerbuscher Straße / Lübbecker Straße nach sich ziehen
- zudem wird es damit verbunden auch höhere CO2-Emmissionen nach sich ziehen
- gleichzeitig wird es zusätzliche Anreize schaffen, vom motorisierten Individualverkehr auf das Rad etc. umzusteigen, da das Rad gegenüber dem PKW Streckenlängenvorteile bieten wird
- der RS3 soll im Wesentlichen der insbesondere aus Klimagesichtspunkten notwendigen Verkehrswende dienen, deren zukünftiger Nutzerkreis sich auch aus dem Anwohnerumfeld des Bereiches südlich der Bahnstrecke zwischen Herforder und Königstraße bilden soll. Dem Anwohnerumfeld wird dadurch eine signifikante Unterstützung der signalisiert.
- der derzeitige Fußweg mit Freigabe für Radfahrer im Tunnel entlang des Quellental ist nur 1,50 m breit. Eine regelkonforme Breite eines kombinierten Geh/Radweges sollte heute 2,50 m. In Hinblick auf die angestrebte Zubringer-Bedeutung für den RS 3 mit >=2.000 RadfahrerInnen/Tag mag auch diese Mindest-Breite nicht ausreichen. Es fehlt insofern schon heute mind. 1m eines Radfahrstreifens. Ist also eine ernsthafte Verkehrswende gewollt, ist die Lösung einer Einbahnstraßenregelung im Bestands-Tunnel aus unserer Sicht alternativlos, da der Platz für einen angemessen breiten, richtlinienkonformen Rad-/Gehweg bei Beibehaltung von 2 KFZ-Fahrspuren schlicht fehlt.
- wir haben (basierend auf OpenStreetMap-Daten die entstehenden Umwege zu 6 verschiedenen Zielen (Haupt-Knotenpunkten in Löhne hinsichtlich der Streckenlänge analysiert. Die Ergebnisse sehen Sie hier:
- Tabellarische Übersicht
- Lageplan Ziel 1 (Kreisel Bünder Straße/Falscheider Straße)
- Lageplan Ziel 2 (Kreisel Lübbecker Straße / Bahnhofstraße)
- Lageplan Ziel 3 (Kreuzung Ellerbuscher Straße / Lübbecker Straße)
- Lageplan Ziel 4 (Kreuzung Weihestraße / Löhner Straße)
- Lageplan Ziel 5 (Kreuzung Oeynhausener Straße/Albert-Schweitzer-Straße)
- Lageplan Ziel 6 (Kreuzung Herforder Straße/Bünder Straße)
- TOP 6: Einleitung eines 1. Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 102/A der Stadt Löhne „Gewerbegebiet südlich der Bundesbahnlinie Löhne-Hameln – Anbindung an die B 61 – westlicher Teilbereich“ im Stadtteil Gohfeld im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung, hier: a) Aufstellungsbeschluss; b) Beschluss öffentliche Auslegung
- der Imkerverein lehnt das Vorhaben bis auf die notwendigen Regelungen zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Ausbau der benachbarten Verkehrsflächen ab. Gründe sind:
- Fledermäuse
- der Planungsbereich war (vor Rodung durch die Stadt Löhne Anfang 2021) wichtige Leitstruktur für vor allem im Umfeld lebende Fledermäuse. Die faunistische Untersuchung hat dabei außergewöhnlich viele Fledermausarten nachgewiesen (s. S. 22 der faunistischen Untersuchung).
- durch Ausweisung der Flächen als Gewerbeflächen werden Jagdhabitate für diese Tierart verlorengehen.
- Aufgrund ihrer Gefährdung der Fledermausarten gehen wir trotz CEF-Maßnahmen von einer Beeinträchtigung des Bestandes aus. Insofern lehnen wir das Vorhaben ab.
- die Rechtsfassung (der gültige B-Plan) setzt den Bereich weitgehend als Kompensationsfläche sowie Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen fest
- diese Flächenausweisungen sind auf Langfristigkeit angelegt. Naturschutzfachliche Hochwertigkeit von Flächen stellt sich erst mit einiger Dauer ein. Durch ein „Hin und Her“-Tauschen der Kompensationsbedarfe wird das Erreichen des Kompensationszieles jeweils wieder zeitlich zurückgeworfen
- entscheidet sich der Planungs- und Umweltausschuss dennoch für die Verfahrenseinleitung in der verwaltungsseitig vorgeschlagenen Form, weisen wir darauf hin, dass
- die vorgelegten Entwurfsunterlagen des B-Planes eine 7 m breite, 4-reihige Hecke (mit 1,25 m Abstand zur geplanten Bebauung und der Straße „Scheidkamp“) vorsehen und ein „Auf den Stock setzen“ im Turnus von 12-15 Jahren vorgeben. Fachlich macht eine 4-reihige Hecke auf einem nur 7 m breiten Streifen wenig Sinn, da fast alle heimischen Straucharten schnell den 1,25 m breiten Abstand zur Straße/Bebauung überwachsen. Insofern wäre ein breiterer Pflanzstreifen zu wählen oder der Bestand entwickelt sich schnell in eine intensiv zu pflegende Formschnitthecke.
- Auch der Abstand der Überhälter (Bäume) zu den Gebäuden erscheint als deutlich zu gering bemessen, um Konflikte zwischen Baumkrone und Fassade zu vermeiden. Späterer, regelmäßiger Schnittaufwand ist vorprogrammiert
- TOP 7: Bebauungsplan Nr. 102/D der Stadt Löhne „Gewerbegebiet Großer Kamp östlich der B 611“; a) Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses vom 22.02.2018; b) Beschluss frühzeitige Beteiligung
- Ablehnung. Gründe:
- Verlust hochwertiger Ackerböden, die im Klimawandel wegen zunehmender Ertragsrisiken immer wichtigere Funktionen für die Nahrungsmittelversorgung übernehmen werden
- Verlust von natürlichen Versickerungsmöglichkeiten und Grundwasserbildungskapazitäten. Anstrengungen zur Erhaltung der Wasserversorgung werden auch in Hinblick auf den Klimawandel immer wichtiger.
- Verlust von potentiellen Habitatfunktionen
- Widerspruch zu anstehenden Planungskonzeptionen des in Aufstellung befindlichen Regionalplanes
- Beeinträchtigung des angrenzenden Waldbestandes
- Beeinträchtigung lokalklimatischer Funktionen (Kaltluftentstehung….)
- Begrenzung der Freiraum- und Erholungsfunktionen durch Wachstum von Siedlungsflächen in die freie Landschaft
- der Neubau und Betrieb von Gebäuden fördert unter den gegenwärtigen Bedingungen den Klimawandel. Aufgrund des akuten Handlungsbedarfes an dieser Stelle wird eine Unterstützung / Neuausweisung klimaschädlicher menschlicher Tätigkeit als nicht zielführend betrachtet
- die angeführte Begründung einer eher unter kurzfristigen Gesichtspunkt angeführten „hohen Nachfrage nach Gewerbeflächen“ sollte nicht ausschlaggebendes Kriterium sein, vielmehr die langfristige Sicherstellung von Funktionen der Flächen zur Ernährung der Bevölkerung bzw. Sicherung des Naturhaushaltes
- sollte sich der der Planungs- und Umweltausschuss dennoch für die Aufstellung des Bebauungsplanes entscheiden, fordern wir die Ausweisungen von Pflanzflächen zur Eingrünung des Gewerbegebietes
- der 5 m breite Pflanzstreifen parallel zum „Alten Postweg“ bietet nur Potential für die Pflanzung einer Strauchreihe. Dieses wird als zu gering bemessen erachtet.
- Maßnahmen zur durchgehenden heckenartigen Eingrünung der Gewerbefläche zur Straße „Großer Kamp“ fehlen vollständig und sind zu ergänzen.
- Maßnahmen zur inneren Eingrünung der Gewerbeflächen (incl. der Parkplatzbepflanzung) fehlen und sind zu berücksichtigen.
- Maßnahmen zur verpflichtenden Nutzung von Photovoltaik / Dachbegrünungen sind festzusetzen
- auf Verkehrsflächen (für die keine Grenzabstände gelten und durch öffentliches Eigentum insbesondere eine gesicherte Entwicklung von Baumpflanzungen gewährleisten können) fehlen vollständig Vorgaben für eine Eingrünung. Diese sind zu ergänzen.
- TOP 11: Neuaufstellung des Regionalplanes OWL; Ergebnis des Erörterungstermins mit den Kommunen am 29.09.2022 im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Regionalplanes OWL
- Ablehnung
- der Imkerverein hat sich bereits in der Sitzung des PUA am 18.2.2021 ablehnend zur Haltung der Verwaltung bezüglich der Neuaufstellung des Regionalplans positioniert:
- im Kern fordert die Verwaltung verbreitet die Ausweisung zusätzlicher ASB- und GIB-Flächen. Aus den vorgenannten Gründen (Klimawandel, demografischer Wandel, Verlust von Anbauflächen für Nahrungsmittel, Verlust von Habitaten, Kaltluftentstehungsgebieten und Flächen zur Grundwasserneubildung sowie Erholungsräumen….) halten wir eine Ausweitung von ASB- und GIB-Flächen für nicht sinnvoll
- wir können einerseits nicht nachvollziehen, dass sich die Verwaltung über die Fachexpertise von IT.NRW hinwegsetzt und den demografischen Wandel mit seinen Auswirkungen negiert.
- andererseits sehen wir es auch nicht als sinnvoll an, als alleinige Begründung für zusätzliche GIB-Flächen eine hohe Nachfrage ansiedlungswilliger Unternehmen anzuführen. Dieses legt nahe, das die (existentielle) Nachfrage der Bevölkerung nach Wasser, Nahrungsmitteln seitens der Bevölkerung durch die Verwaltung ausgeblendet wird. Wir halten neben natur- und bodenschutzschutzfachlichen Gründen diese jedoch auch für entscheidungsrelevant.