TOP 2: Bebauungsplan Nr. 226 der Stadt Löhne „Sondergebiet Bildungseinrichtung und Beherberung Schützenstraße“ – Zustimmung unter folgenden Hinweisen / Anregungen / Anträgen:
- Die Verwaltung lehnt eine Vorschrift zur Installation von PVA ab und begründet dieses mit dem planerischen Zurückhaltungsgebot (s. S. 42, 2. Abs. (Stellungnahme zur Anregung des BUND)). Im Lichte der Erfordernisse zur Begrenzung des Klimawandels sollten unserer Ansicht nach alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, dass die lokale Produktion von erneuerbaren Energien auf Dächern bei Neubauvorhaben wie diesem konkret eingefordert wird. Ein Verweis auf Abstimmungen im nachlaufenden Baugenehmigungsverfahren reicht aus unserer Ansicht nicht aus und eröffnet die Möglichkeit einer Nicht-Realisierung solcher Anlagen. Daher beantragen wir, eine Pflicht, PVA-Anlagen in einer zu definierenden Mindestleistung zu installieren, in den texlichen Festsetzungen mit aufzunehmen. Ferner regen wir an, zu prüfen, ob die Vorhaltung von Ladestationen für die Nutzer der Bildungseinrichtung gefordertwerden kann.
- Die in der Plan-Legende dargestellte Signatur für die fachgerechte Pflege und Erhalt v. Bäumen deckt sich aufgrund einer nur partiellen, farblichen Füllung des Baumkronen-Symboles nicht mit der Plandarstellung. Wir beantragen eine Homogenisierung der Darstellung in Plan und Legende, um eine Eindeutigkeit der Festsetzungen zu gewährleisten
- Die gem. 4.1. der textl. Festsetzungen zu erhaltenden Bäume stehen vollständig im orangen Bereich „SO“ (Sondergebiet Bildungseinrichtung und Beherbergung). Im Wuchsbereich der Bäume sind demnach gem. der textlichen Festsetzungen gem. 1.1.4 demnach a) Stellplätze und Carportanlagen b) gebietsbezogene technische Gebäudeteile und Anlagen, c) Erschließungsanlagen und d) Nebenanlagen zulässig. Der Schutz und der Erhalt der Bäume dient neben naturschutzfachlichen und kleinklimatischen Aspekten auch der Minderung von Veränderungen des Stadtbildes (S. 11 – Pkt. E sowie S. 13 – Pkt. H der zusammenfassenden Erörterung der grundlegenden Planungsfragen). Wir sehen in der Konsequenz erhebliche Konflikte zwischen Baumschutz- und -erhaltungsinteressen einerseits und dem Wunsch, an dieser Stelle z.B. Erschließungsanlagen zu errichten (wie dieses auch die Projektskizze im ggw. Stand bereits aufzeigt). Der Verweis auf die DIN 18920 und damit einhergehende Maßnahmen führt – wie zahllose Beispiele in der Praxis zeigen – langfristig in der Regel zu Beeinträchtigungen insbesondere des Wurzelwerkes von Bäumen und damit verbundenen Vitalitätseinschränkungen. Eine Bebauung/Umbau von Wurzelbereichen mit den Anlagen gem. 1.1.4. ist nach unseren Erfahrungen nicht ohne Vitalitätseinschränkungen möglich. Daher beantragen wir, durch die Rücknahme der „SO-„Signatur zugunsten einer „Grünflächen-„-Signatur den Wurzelbereich der Bäume besser zu schützen.
- Die textlichen Festsetzungen des Punktes 4.2. (und 4.3) sind unserer Ansicht nach an verschiedenen Stellen nicht plausibel/zu überarbeiten:
- […] „Pflanzungen im Verband von 3 bis 5 Sträuchern“[…]:
- ist damit gemeint, das insgesamt nur 3-5 Sträucher gepflanzt werden sollen oder
- Gruppen zu 3-5 Sträucher pro Art gebildet werden ?
- wir regen an, die Auswahl der zu pflanzenden Bäume nicht auf heimische Bäume zu begrenzen (wie bereits in unserer Stellungnahme in einem vergleichbaren Fall im PUA v. 28.4.-TOP 9 gefordert) sondern artenmäßig auszuweiten. Dazu hatten wir am 28.4.21 eine Musterformulierung beigefügt, auf die wir auch für den Punkt 4.3 erneut verweisen. Die Verwaltung fordert in Pkt. 4.3. alternativ überbaubare Pflanzugruben mit 15 m³ Wurzelraumvolumen. Wir begrüßen dieses größere Volumen gegenüber vorgenannter Musterformulierung.
- wir beantragen in diesem Zusammenhang den Ersatz der städt. Baumartenliste bzw. Ergänzung derer für insbesondere für schwierigere Sonderstandorte im bebauten Bereich durch die GALK-Straßenbaumliste. Die Löhner Liste ist in Teilen nicht für intensiv bebaute Flächen (v.a. Stellplatzanlagen u.a.) geeignet, da die verfügbaren Standortbedingungen den Standortansprüchen einiger nicht gerecht werden (Trockenheit, Hitze, Bodenverhältnisse ….) Bsp.: Buche, Roterle, Kastanie,….
- die GALK-Straßenbaumliste empfiehlt teilweise Arten/Sorten, die die Löhner Liste bereits beinhaltet, geht in vielen Fällen jedoch darüber hinaus
- eine funktionierende Begrünung mit einem dort empfohlenen Baum ist aus vielen Aspekten (u.a auch für Bienen) sinnvoller als eine nicht funktionierende Begrünung aus (heimischen) Arten
- viele Arten der Löhner Liste machen bereits heute durch klimawandelbedingten Stress erhebliche Schwierigkeiten / werden nicht zukunftsfähig sein
- wir beantragen eine ausdrückliche Untersagung eines Kronenvolumens-begrenzenden Schnittes (Höhe, Breite)
- ansonsten werden Bäume potentiell nicht höher, als Teleskopsägen lang sind, und die Stadt hat keine Einflussmöglichkeit, diese Pflegepraxis zu unterbinden
- […] „Pflanzungen im Verband von 3 bis 5 Sträuchern“[…]:
- Die Formulierung „[…] Die heimischen Baumpflanzungen […]“ (Pkt 4.2., letzter Satz ist unserer Ansicht nach textlich unglücklich. Wir regen eine Klarstellung an:
- „heimische Baumpflanzungen“
- ist eine „heimische“ Pflanzung – also in Löhne gemeint oder
- eine Pflanzung heimischer Baumarten ?
- „Die […]Baumpflanzungen können für notwendige Ersatzpflanzungen („Baumschutzbäume“)[…] angerechnet werden[…]“
- ist damit gemeint, dass die mindestens 3 zu pflanzenden Bäume den Baumverlust an anderer Stelle kompensieren ?
- „heimische Baumpflanzungen“
- Der Punkt 4.4. der textlichen Festsetzungen lässt keine Strauchschnitte zu. Aufgrund der geforderten Artenwahl (heim. Gehölze) und Grenzabstände (üblicherweise 2 m Grenzabstand (u.U. jedoch maximal 3.5 m Grenzabstand) bei 5 m Pflanzstreifenbreite und 2-reihiger Pflanzung im Abstand v. 1.5 m) wird es mittelfristig durch die Wuchsgröße und Ausläuferbildung zu Überhängen etc. im Grenzbereich zu den Nachbarn und zur Beeinträchtigung derer (Konflikten mit dem Nachbarschaftsrecht) kommen.
- wir beantragen daher, Formulierungen in die textlichen Festsetzungen mit aufzunehmen, die höhen- und kronenvolumensbegrenzende Schnitte der Gehölze zulassen, aber z.B. auf das „auf den Stock setzen“ in Abständen von mindestens X Jahren oder seitlich begrenzende Schnitte im Bereich der unmittelbaren Grundstücksgrenze begrenzen
- Der Punkt 4.4. der textlichen Festsetzungen untersagt die Verwendung von tiefwurzelnden Gehölzen
- wir können dieses inhaltlich nicht nachvollziehen und bitten um Erläuterung dazu. Zudem ist auf anthropogen überformten Standorten (wie einem wassergeb. Sportplatzgelände) eine nicht arttypische Wurzelbildsausprägung zu erwarten
- Qualitätsanforderungen von Gehölzen gem. Punkt 4.5
- Verwendung von Hochstämmen in der Qualität 16/18, 4xv., mDb.
- Der 4xv-Verpflanzstatus ist bei heimischen 16/18er -Bäumen häufig gem. BdB-Gütebestimmungen häufig nicht gegeben. Statt dessen haben 16/18er Bäume in der Regel den 3xv-Verpflanzstatus. Wir beantragen, zur Vermeidung von Konflikten mit den BdB-Gütebestimmungen einen Verzicht auf die 4xv-Formulierung zugunsten einer 3xv Mindestforderung. 4xv. (Heimische) Bäume im 16/18er Stammumfang sind genetisch bedingt langsam wachsend. Dieses entspricht nicht dem erwarteten Begrünungsziel
- Verwendung von Heistern 2xv, mB, 150/200
- wir beantragen mit Rücksichtnahme auf artspezifische Unterschiede, ob Gehölze in der Größe 150/200 gem. BdB-Gütebestimmungen balliert werden oder nicht, einen Verzicht auf die Formulierung „mit Ballen“
- wir beantragen, Säulen- und andere Kronensonderformen auch in den Stellplatzflächen nicht zuzulassen, da diese bei weitem nicht das Kronenvolumen erreichen, wie Arten und Sorten mit eher natürlichen Kronenformen. Groß-/breitkronige Bäume haben eine erhöhte positive mikroklimatische Wirksamkeit und ein besseres Kompensationsvermögen der Stadtbildveränderung durch den großformatigen Hallenneubau.
- Verwendung von Hochstämmen in der Qualität 16/18, 4xv., mDb.
- Unter F – 3 „Ökologische Belange“, 1. Absatz werden verschiedene Empfehlungen ausgesprochen, die rechtlich nicht bindend und somit im Zweifel obsolet sind. Eine Konkretisierung mit eindeutiger Forderung von (Einzel-) Maßnahmen dieser Liste ist zu prüfen
TOP 3: Starkregenrisikomanagement – Kenntnisnahme
TOP 4: Fahrradboxen am Bahnhof – Kenntnisnahme