Planungs- und Umweltausschuss Löhne, 28.04.2022
- TOP 3: Antrag der SPD-Fraktion vom 08.06.2021, hier: Erweiterung des Nutzungskonzeptes der Tiefgarage
- Zustimmung zum Beschlussvorschlag, jedoch wird
- der innenstadtnahe Bedarf für eine gesicherte Radabstellanlage als nur sehr eingeschränkt notwendig eingeschätzt
- der vordringliche Bedarf wird eher im Bereich des Bahnhofes/Busbahnhofes gesehen (wo eine solche Anlage kurz vor Vollendung steht, bzw. im Bahnhof möglicherweise Teil des Nutzungskonzepts des Wettbewerbsergebnisses sein könnte)
- eine nur geringe Akzeptanz der Verortung der gesicherten Radabstellanlage in der Tiefgarage prognostiziert
- eine Sinnhaftigkeit einer solchen, nicht kostengünstigen Anlage möglicherweise im Rahmen des gepl. Wettbewerbes zur Umgestaltung der Innenstadtachse zu prüfen und nachzuweisen sein
- eine Umgestaltung der Innenstadtachse zur autofreien Zone (s. unsere Stellungnahme zum TOP 4 des Planungs- und Umweltausschusses v. 17.2.2022) zu einer besseren Auslastung der Tiefgarage durch PKW führen
- im Falle eines festgestellten Bedarfes für eine solche Anlage und der statischen Eignung der Tiefgaragendecke die Verortung einer solchen Anlage eher im Aufenthaltsbereich oberhalb der Tiefgararge priorisiert
- da diese nur selten zu Aufenthaltszwecken genutzt wird
- und zwischenzeitlich/zukünftig alternative, zusätzliche attraktive Aufenthaltsbereiche in der Nähe gebaut wurden und werden
- Findeisenplatz
- Werreauenpark
- zukünftiges Innenstadtachsen-Umgestaltungs-Wettbewerbsergebnis
- TOP 4: Naturnahe Gestaltung der Werre in Löhne
- TOP 5: Ergebnis und weiteres Vorgehen zum Realisierungswettbewerb Umbau Bahnhofsgebäude Löhne zu einem „Dritten Ort“
- der Imkerverein trägt das Nutzungskonzept des erstplatzierten Architekturbüros – auch nach Rücksprache mit Frau Robbes von der Bücherei – mit und stimmt dem Beschlussvorschlag zu
- TOP 6: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164/A der Stadt Löhne „Wohngebiet südlich der Ellerbuscher Straße im Bereich zwischen Diekweg und Andersenstraße – nordöstlicher Teilbereich“; hier: a) Mitteilung des Ergebnisses des Prüfauftrages des Planungs- und Umweltausschusses vom 17.02.2022 zur Anbindung des Plangebietes an die L 546 „Ellerbuscher Straße“, b) Beschluss für eine Erschließungsvariante
- TOP 7: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 224 der Stadt Löhne „Mehrgenerationenwohnen Löhne-Bahnhof“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB, hier: Erweiterung des Geltungsbereiches
- TOP 8: Radschnellweg OWL, Abschnitt 2: Löhne – Bad Oeynhausen, hier: Ergebnis des Verkehrsgutachtens zur Ringstraße
- grundsätzlich wird eine Einschränkung des motorisierten Verkehrs (z.B. durch Einbahnstraßenregelungen) zur Schaffung von Anreizen des Umstieges auf das Rad / den ÖPNV befürwortet
- es wird angeregt, zu prüfen, ob eine alternative Fortführung des RS3 auf dem ehemaligen Autobahnteilstück bis zur Anschlussstelle Brückenstraße über Löhner Straße und Weihestraße sinnvoll und realisierbar ist
- dieses würde u. U. je nach Detaillösung zu verdrängenden Verkehrsverschiebungen hauptsächlich auf Löhner Gebiet führen und sich zudem möglicherweise auch aus verschiedenen anderen Gründen (Topographie, Konfliktpunkte mit Anliegern und Knotenpunkten der Nordbahnstraße) aufdrängen
- zu prüfen ist, ob die ursprüngliche Zielsetzung, die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zur Realisierung von Flächenbedarfen bei dieser Alternativvariante und der Ringstraßen-Variante zu vermeiden, aufrechterhalten werden kann (da nach Presseberichten z.B. die DB AG sich hinsichtlich der Flächenbereitstellung auch im weiteren Verlauf der Trasse zurückhaltend geäußert hat)
- dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgend würde sich potentiell ein Konflikt mit der Stadt Bad Oeynhausen entwickeln, da sich die Verkehrsverlagerungen vorrangig auf das Stadtgebiet Bad Oeynhausen auswirken und dieses zu zusätzlichen Belastungen des Kurgebiets führen würde
- zu klären ist unseres Erachtens, ob eine flankierende Einbahnstraßenregelung der Brunnenstraße in Bad Oeynhausen in umgekehrter Richtung (und damit möglicherweise Reduktion der Verkehrsbelastung)
- von den Gutachtern geprüft wurde/werden kann
- mit der Stadt Bad Oeynhausen als ergänzende Option erörtert wurde/werden kann
- TOP 9: Errichtung von Fahrradabstellanlagen
- TOP 10: Aufstellung einer Stellplatzsatzung der Stadt Löhne gem. § 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW 2018, hier: Erstellung Stellplatzsatzung
- der Kreis Herford liegt in der KFZ-Dichte/Einwohner landesweit sehr weit vorne (Quelle, S. 30) und hat von daher – wie von der Verwaltung dargestellt – sicherlich hohe Stellplatzbedarfe, jedoch ist dieses im Lichte der gegenwärtigen und zukünftigen Klimawandelproblematiken eine unrühmliche Spitzenposition, die es nicht zu festigen gilt
- Ablehnung, da
- die Landesbauordnung ausreichende Kennzahlen für Stellplatzbedarfe vorgibt
- Experten auf Landesebene haben diese erarbeitet
- auch flächenmäßig größere Kommunen in der Nachbarschaft im Kreis Herford sehen Notwendigkeiten zur zwingenden Umsetzung höherer Stellplatzschlüssel nicht
- eine Verpflichtung der Löhner Bauherren, darüber hinausgehende Stellplatzflächen insbesondere für den motorisierten Verkehr vorzusehen, ist im Lichte des Klimawandels, des Bodenschutzes und der Ökologie usw. ein fatales Signal, was städtische Bemühungen zur Mobilitätswende in Frage stellt
- die Argumentation der Verwaltung, es bestünde ein unzureichendes ÖPNV-Angebot, kann kein Grund sein, da mit höheren Stellplatzschlüsseln die Nutzung des ÖPNV und damit auch dessen Angebot nicht gestärkt wird
- auch hier gilt der Grundsatz: „Wer Straßen/Parkplätze sät, wird Verkehr ernten“. Eine Schaffung von Anreizen zu – im Landesvergleich – überdurchschnittlicher PKW-Nutzung wird nicht unterstützt
- es bleibt dem privaten Bauherren weiterhin unbenommen, im Rahmen der zulässigen GRZ (Grundflächenzahl) und anderer Regelungen des B-Planes nach eigenem Bedarf weitergehende Stellplätze anzulegen
- Stellplatzknappheiten im öffentlichen Raum sind erwünscht und werden dazu führen, dass die Nutzung des PKWs unattraktiver wird und dieses eine (erwünschte) Verkehrsverlagerung zum Rad/ÖPNV bewirkt
- abweichende (höhere) Kennzahlen im Rahmen einer Löhner Stellplatzsatzung allenfalls für Radabstellanlagen/und Ladestationen mitgetragen würden
- es städtebaulich sinnvoller und effizienter erscheint, zentrale Stellplatzanlagen vorzuhalten, als individuelle Stellplätze/Wohnhaus o.ä. (Quelle, S. 15), da die individuellen Stellplatzbedarfe im Lebenszyklus eines Wohnhauses/einer Familie im Laufe der Jahre stark schwanken (Quelle, S. 16)
- eine Stellplatzsatzung lediglich im Sinne der Maßnahme M5 des Mobilitätskonzeptes der Stadt Löhne (S.120) und zur Bewirtschaftung des ruhenden Verkehrs in diesem Zusammenhang mitgetragen würde
- TOP 11: Projekt zur Förderung von Baumpflanzungen auf Privatgrundstücken in Löhne