Allgemeines

Jüngst wurde bei einem Imker die Amerikanische Faulbrut in Löhne festgestellt. Dabei handelt es sich um einen für die Brut der Bienen hoch ansteckenden, den Menschen jedoch ungefährlichen Erreger. Er führt zum Absterben der Bienenbrut.

Sie können den Honig aus diesen Völkern dennoch bedenkenlos essen.

Die Krankheit ist anzeigepflichtig.

Infektion

Die Infektion kann vom Grundsatz bei jedem Imker passieren. Insofern brauchen Sie sich nicht zu scheuen, einen Krankheitsverdacht oder Ihre Völker an uns zu melden.

Sollten Ihre Völker in der jüngeren Vergangenheit/aktuell innerhalb des offiziellen Sperrbezirks gestanden haben/stehen, sind Sie verpflichtet, Ihre Völker unverzüglich beim Kreis Herford, Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Amtshausstraße 6, 32051 Herford (Tel.: 05221/13-1641, Fax.: 05221/13-1614, eMail: veterinaeramt@kreis-herford.de) zu melden.

Es gibt mehrere Infektionsquellen, auf die ein Imker keinen Einfluss hat: Leere Honiggläser (auch solche aus dem Supermarkt) können – sofern Sie nicht sauber ausgespült sind – eine Infektionsquelle für Bienenvölker sein. Die Infektion findet leicht an Glascontainern statt, in denen Bienen im Spätsommer und Herbst in der blütenarmen Zeit gern mal nachsehen, ob sie dort noch etwas Honig finden. Auch eine Infektion von Volk zu Volk ist möglich, wenn z.B. Bienen Honig in anderen, infizierten Völkern rauben.

Andererseits gibt es natürlich auch Risikofaktoren aus dem Verantwortungsbereich des Imkers. Diese Faktoren sind zum Beispiel der Zukauf von Völkern ohne Gesundheitszeugnis, Wanderungen mit Völkern oder mangelnde Wabenhygiene.

Folgen für die Imker in Löhne und der Umgebung – Sperrbezirk

Mit dem Nachweis der Amerikanischen Faulbrut in Löhne steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich auch Ihre Bienen mit der Krankheit anstecken.

Um dieses zu verhindern, hat der Kreis Herford als Veterinärbehörde um die betroffenen Bienenstände einen Sperrbezirk eingerichtet. Dort gibt es besondere Regeln zum Zu- und Abwandern von Bienen aus dem Bezirk. Ferner gibt es Verpflichtungen, Beprobungen Ihrer Völker zu dulden. Dieses geschieht neben einer visuellen Kontrolle der Brut auch durch eine Beprobung der Futterkränze.

Die offizielle Karte des Sperrbezirks können Sie hier einsehen.

Umgang mit der Krankheit / Heilung / Sanierung

Das Kreisveterinäramt berät Sie gern im weiteren Umgang mit der Krankheit.

Ein befallenes Volk muss trotz Infektion nicht zwingend getötet werden. Häufig ist eine Heilung durch verschiedene tiefgreifende Maßnahmen („Kunstschwarm“) möglich. Details dazu werden gemeinsam mit dem Bienensachverständigen unseres Vereins und dem Veterinäramt des Kreises Herford festgelegt.

Meldung von Völkern

Es ist von großer Wichtigkeit, dass wir alle Völker, die in der jüngeren Vergangenheit oder aktuell im Sperrbezirk und der näheren Umgebung dessen gestanden haben (und vielleicht vor kurzem aus diesem zu einem anderen Bienenstand herausgebracht wurden) erfassen. Dieses dient dazu, mögliche Infektionswege lückenlos nachzuvollziehen. Dieses erleichtert eine umfassende Probennahme aus den potentiell gefährdeten Völkern. Nur wenn wir wissen, wo kranke Völker stehen oder standen, können wir und Sie die Krankheit für Sie und andere Imker wirksam und nachhaltig bekämpfen. Damit wird vermieden, dass die Krankheit vielleicht unerkannt überdauern kann und eine längerfristige Infektionsquelle für andere Völker darstellt.

Sollten Ihre Völker in der jüngeren Vergangenheit/aktuell innerhalb des Sperrbezirks gestanden haben/stehen, sind Sie verpflichtet, Ihre Völker unverzüglich beim Kreis Herford, Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Amtshausstraße 6, 32051 Herford (Tel.: 05221/13-1641, Fax.: 05221/13-1614, eMail: veterinaeramt@kreis-herford.de) zu melden. Dieses gilt auch für herrenlose Bienenschwärme, die „wild“ in einer Baumhöhle etc. wohnen.

Leider sind nicht alle Bienenhalter in einem Imkerverein organisiert oder sie haben versehentlich ihre Bienenstände nicht beim Veterinäramt des Kreises Herford angemeldet. Auch „wilde“ Völker (Schwärme) sind in der Regel nicht erfasst. Dieses erschwert die Bestandsaufnahme der Völker in den Bezirken und macht Ihre Mithilfe wichtig.

Vorteile der Vereinsmitgliedschaft bei Amerikanischer Faulbrut

Wenn Sie Mitglied bei uns im Verein sind, profitieren Sie von einem Netzwerk erfahrener Imker zum Umgang mit der Seuche, der Desinfektion von Gerätschaften und dessen Vermeidung.

Kontaktieren Sie uns gerne bei Interesse an einer Mitgliedschaft. Nähere Infos dazu können Sie hier nachlesen.

Entschädigungen

Wenn Sie Ihre Völker entsprechend der gesetzlichen Verpflichtungen bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer angemeldet haben, und Maßnahmen behördlich angeordnet sind, wird Ihnen ein möglicher Schaden durch diese ersetzt.